Die Social-Media-Verbotsdebatte
Ethische Reflexionen des Digital Wellbeing von Kindern am Beispiel des Social-Media-Verbots in Australien
by Jana Hecktor & Ingrid Stapf
29.04.2026
Die Berichterstattung über ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Australien hat ähnliche Debatten in anderen Ländern angestoßen und zeigt exemplarisch unterschiedliche Positionen der Debatte um den Schutz von Kindern in digitalen Medien. Die Seite, die sich in Australiens Regierung durchgesetzt hat, argumentiert, dass die Risiken sozialer Medien – „addiction, problematic use, unhealthy social comparisons, and exposure to content that is inappropriate for children“ – die positiven Effekte überlagern und nur ein Verbot die mentale Gesundheit und das ‚wellbeing‘ von Kindern schützen könne (Australian Government 2025: 3). Die andere Seite hält dagegen, dass ein Social-Media-Verbot die vorhandenen Risiken nicht vollkommen aufhebt und sogar zu Verschlimmerungen führen kann, wenn vulnerablen Gruppen durch ein Verbot der Kontakt zu Freund*innen und Gleichgesinnten erschwert wird. Als dritte Gruppe gibt es die von dem Verbot betroffenen Kinder. Eine von Kim Osman et al. (2025: 9) durchgeführte Befragung mit 86 zwölf- bis 15-Jährigen zeigt, dass diese sich ignoriert fühlen: „Young people feel they have not been part of conversations about the ban, and the national conversations in the media are not acknowledging what will be lost when the legislation is implemented.“ In den medialen Debatten wird oft auf die positiven Merkmale von Social-Media verwiesen, voran die Vernetzung, den ortsunabhängigen Austausch sowie das Teilen unterschiedlicher Formen (kreativen) Inhalts. Auch in der Bestandsaufnahme der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ von April 2026 wird festgehalten „Social Media bringen nicht nur potenziell schädliche Einflüsse mit sich, sondern schaffen auch Räume für Unterstützung, Identitätsentwicklung, Information, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.“ (ebd.: 32)
Ein generalisierender Ansatz, wie das grundsätzliche Verbot in Australien, wird – so eine These dieses Beitrags – der Heterogenität des Phänomens digitaler Plattformen nicht gerecht, wenn es Kinder eines bestimmten Alters pauschal von der Teilhabe an den Potenzialen ausschließt. Stattdessen sollte unter Einbezug der unterschiedlichen Positionen und Perspektiven ein ausdifferenzierter Ansatz ermittelt und ein mehrschrittiges Vorgehen präferiert werden. Nachfolgend werden daher die zentralen Aspekte des Diskurses in den Blick genommen, unterschiedliche Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen adressiert und mit dem Konzept des digitalen Wohlbefindens von Kindern zusammengedacht.
Für die Entwicklung einer ethischen Position stellt sich die Frage, welche Ziele ein Verbot verfolgt, welche erwünschten sowie unerwünschten Nebenfolgen damit einhergehen und was ein derartiger Schutz angesichts sich rasant entwickelnder Technologien überhaupt bewirken kann. Abzuwägen ist das Spannungsfeld zwischen (elterlicher und staatlicher) Fürsorge und der Förderung einer gesunden Autonomieentwicklung von Kindern in digitalen Umgebungen. Entscheidend ist einerseits, welches Kindheitsbild entsprechenden Erwägungen zugrunde gelegt wird (gelten Kinder als aktive Subjekte oder als vulnerable Schutzobjekte?) sowie andererseits, was genau unter Social-Media verstanden wird. Im Online Safety Act von 2021 definiert die australische Regierung soziale Medien als Plattformen, deren vorrangiger Zweck in der (kommunikativen) Interaktion zwischen zwei oder mehr Nutzenden liegt und die das Teilen von Inhalten erlauben. Als konkrete Risiken des Digitalen werden unter anderem Cybermobbing, das nicht-einvernehmliche Teilen intimer Bilder oder auch die Konfrontation mit gewaltvollen Bildinhalten identifiziert. Diese Definitionen haben bereits zu Diskussionen geführt. So hat die Plattform Reddit Klage gegen das aktuelle Verbot in Australien eingelegt und argumentiert, es sei kein soziales Medium in dem Sinne, wie es die australische Regierung in ihrem Verbot 2021 festlegt und 2025 in Umsetzung gebracht hat. Dazu kann das Verbot konkreter Plattformen auch dazu führen, dass Kinder auf Anbieter zurückgreifen, die derzeit (noch) nicht verboten oder reguliert sind, aber dieselben oder sogar größere Gefahren beinhalten, wie es für Gaming-Angebote (bspw. Roblox) diskutiert wird (vgl. BBC 2025). Für die Diskussion eines Verbotes muss daher grundsätzlich gefragt werden: Welche Kriterien muss eine Plattform erfüllen, um als risikobehaftet zu gelten? Geht es allein um die Risiken der manipulativen oder missbrauchenden Kommunikation oder stehen sexualisierte, gewaltvolle oder anders verstörende mediale Inhalte im Zentrum der Verbotsdebatte? Und inwieweit haben andere, bisher nicht in das Verbot eingebundene Plattformen vielleicht ähnliche Funktionslogiken?
Obgleich die aktuelle Debatte zeigt, dass es gute Gründe für ein Social-Media-Verbot gibt, zumal der Schutz von Kindern in Deutschland verfassungsrechtlich gesichert ist, erscheint der totale Ausschluss von Kindern nicht als einzige Lösung für derart komplexe Problemlagen.[i] Obwohl ein pauschales Verbot jüngeren Kindern Schutz bieten kann, beeinträchtigt es zugleich die digitale Selbstbestimmung älterer Jugendlicher erheblich. Notwendig wäre daher eine klar abgestufte und technisch umsetzbare Altersregelung (wie sie in der deutschen Debatte diskutiert wird). Andererseits verlagert ein Verbot die grundsätzlichen Probleme lediglich. Denn jene Kinder, die in der Gegenwart durch das Verbot geschützt werden sollen, könnten ohne aktiv aufgebaute Kompetenzen oder systematische Medienbildung zukünftig den Gefahren sogar stärker ausgeliefert sein. Ein Verbot kann daher dem Interesse von Kindern an einer offenen Zukunft entgegenstehen. Ein Verbot, das nicht mit anderen Maßnahmen einhergeht oder für die Betroffenen verstehbar macht, wovor sie weshalb und mit welchem Ziel geschützt werden sollen, kann Bumerang-Effekte haben. Die ersten jungen Menschen haben bereits Wege gefunden, das Verbot zu umgehen (vgl. Frankfurter Allgemeine 2026). Dies kann sich durch die Zuhilfenahme von KI noch verstärken, wenn Sprachmodelle entsprechende Tipps ausgeben. Auch können durch eine Tabuisierung der Nutzung Schameffekte entstehen, die eventuell dazu führen, dass Kinder in Fällen von Cybergrooming nicht mit Eltern oder Vertrauenslehrer*innen sprechen. Auf diese Weise kann ein Verbot Sicherheitsrisiken sogar erhöhen. Neben Fragen der technischen Umsetzung ist mit Blick auf die sich entwickelnde Selbstbestimmung von Kindern daher zu fragen: Was lernen Kinder durch Verbote für ihre Selbstbestimmung? Welche Folgen hat ein Verbot für Kinder, die Social-Media verantwortungsvoll nutzen? Und welche anderen wichtigen Maßnahmen werden unterlassen?
Aufgrund des andauernden technologischen Wandels und gerade mit Blick auf KI könnte Digital Wellbeing als ein dynamisches und adaptives Konzept zum Schutz von Kindern verstanden und stärker in den Fokus der Debatten gerückt werden. Ist es ein Ziel der Maßnahmen, das selbstbestimmte Handeln und Entscheiden von Kindern in digitalen Umgebungen zu stärken, dann spricht vieles dafür, dass vor allem die Befähigung zur digitalen Mündigkeit immer wichtiger wird. Diese geht über klassische Medien- und KI-Kompetenzen hinaus und umfasst eine Berücksichtigung des Kindeswohls sowohl auf objektiver als auch auf subjektiver Ebene (letzteres im Sinne einer Digital-Wellbeing-Kompetenz).[ii] Bezogen auf die objektive Ebene des Kindeswohls bedeutet dies, Kriterien weiter auszudifferenzieren, was das Wohl von Kindern in digitalen Umgebungen ausmacht und wie dies – durch Recht, Bildung, Technikgestaltung und Sorgeberechtigte – gewährleistet werden kann. Bezogen auf die subjektive Ebene des Kindeswohls heißt dies aber auch, dass Kinder als aktiver Part in die Gespräche und Diskussionen eingebunden werden und ihre Perspektive in der Regulierung von Technik sowie idealerweise auch der Technikgestaltung Gehör erhält, sie also auf sinnvolle Art und Weise in die einzelnen Prozesse mit einbezogen werden sollte. Statt eines Verbotes könnte das Ziel in einer konkreten Auseinandersetzung mit der Ausgestaltung der einzelnen Plattformen liegen. Alternativ wäre es ein Weg, Kinder stärker zu schützen, indem die Funktionslogiken der Plattformen angepasst und mehr Schutzfilter implementiert werden oder Soziale Medien abhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand der Nutzer*innen unterschiedlich ausgeprägte Möglichkeiten bieten. Eine produktive Umsetzung von Digital Wellbeing braucht auch eine effektive Regulierung und Durchsetzung bestehenden Rechts (wie des Digital Service Acts) sowie Rights-, Privacy- oder Safety-by-design-Ansätze, d. h. Angebote sollten kindgerecht sein und einer Pluralität von User*innen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen. Auszuarbeiten sind hierzu Konzepte des ‚Wellbeing-by design‘ speziell für Kinder. Auf diese Weise könnte ein Grundstein für die Ausgestaltung kindgerechter Social-Media-Systeme gelegt werden. Die zum Teil sehr polarisiert geführten Debatten zum Thema zeigen, welches Spannungsfeld aus diversen Perspektiven, Positionen und Argumentationslinien bereits existiert. Eine einfache Antwort auf die Frage nach dem ‚richtigen‘ Umgang mit Social-Media gibt es dabei nicht. Wichtig ist vielmehr ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs, um gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
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Literatur:
Commonwealth of Australia (2025): Online Safety Act 2021. No. 76, 2021, Canberra. https://www.legislation.gov.au/C2021A00076/latest/text (zuletzt aufgerufen am 28.04.2026)
Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste (2026): Zur Beschränkung und zum Verbot von Social‑Media‑Plattformen. Sachstand, WD 7 – 3000 – 004/26. Berlin: Deutscher Bundestag. https://www.bundestag.de/resource/blob/1158560/WD-7-004-26.pdf (aufgerufen am 27.04.2026).
European Parliamentary Research Service (EPRS) (2025): Youth and social media. Briefing. Brüssel: Europäisches Parlament. https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2025/779235/EPRS_BRI(2025)779235_EN.pdf (zuletzt aufgerufen am 27.04.2026).
Osman, Kim (2025): Young Australians’ perspectives on the social media minimum age legislation. Australian Policy Online. https://apo.org.au/node/332901 (zuletzt aufgerufen am 22.04.2025).
Stapf, Ingrid/Hecktor, Jana (2025): Gute Kindheit in der Digitalität: Eine kritische Annäherung an ein ethisches Konzept des Digital Wellbeing, in: merz | medien + erziehung 69 (4), S. 60-68. DOI: 10.21240/merz/2025.04.16.
Stapf, Ingrid/Hecktor, Jana (2026): Digital Wellbeing von Kindern. Ethische Perspektiven auf die Social-Media-Debatte angesichts aktueller Entwicklungen der KI, in: Communicatio Socialis 59 (1), S. 127-139. DOI: https://doi.org/10.5771/0010-3497-2026-1.
Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ (2026): Kinder- und Jugendmedienschutz in der digitalen Welt. Bestandsaufnahme. Berlin: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/284628/c22a5e3075220368a8591bca19ff288b/20260420-expertenkommission-kinder-und-jugendmedienschutz-bestandsaufnahme-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 22.04.2026).
[i] Aktuell wird in Deutschland etwa über Zugangsbeschränkungen statt über ein Verbot diskutiert (vgl. Unabhängige Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ 2026).
[ii] Für eine weiterführende Auseinandersetzung mit dem Thema Digital Wellbeing vgl. Stapf/Hecktor (2025).
Autor*innen: Ingrid Stapf und Jana Hecktor
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