Uni-Tübingen

Statut der Graduiertenakademie

Die Aufgaben und Ziele der Graduiertenakademie wurden zur Gründung im folgenden Statut festgehalten:

1. Ausgangspunkt

An der Universität Tübingen existieren derzeit Promotionsprogramme wie z.B. die Graduiertenkollegs der DFG, strukturierte Promotionsprogramme am Exzellenzcluster CIN (Neuroschule), an verschiedenen SFBen, in Zusammenarbeit mit dem MPI sowie Minigraduiertenkollegs im Rahmen der Förderung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz. Darüber hinaus finden klassische Einzelpromotionen statt.

2. Ziele

Das zentrale Ziel der Graduiertenakademie ist es, die Qualität der Betreuung und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern, indem Konzepte, die sich unter anderem in den Graduiertenkollegs bewährt haben, die allgemeine Grundlage unseres Promotionsprogramms bilden. Der Aufbau entsprechender Strukturen ermöglicht uns den Wettbewerb um die besten Doktoranden1 mit den besten Universitäten. Darüber hinaus soll die Graduiertenakademie auch die Nachwuchswissenschaftler nach der Promotion fördern. Internationale Kooperationen auf der Ebene der Fächer und einzelner Wissenschaftler sollen gezielt zu institutionellen Kooperationen entwickelt werden, die einen internationalen Austausch auf allen Ebenen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gewährleisten. Die Hauptträger der Promotionsausbildung sind jedoch grundsätzlich die Fakultäten.

Die Graduiertenakademie ist der organisatorische Schirm für die verschiedenen fachbezogenen Promotionsprogramme. Neben organisatorischen Aufgaben übernimmt die Graduiertenakademie in Absprache mit den Fakultäten auch das „Weiterbildungsangebot“ für die Nachwuchswissenschaftler, das nicht fachspezifisch ausgerichtet ist (z.B. in Zusammenarbeit mit dem Career Service der Universität). Die Graduiertenakademie fördert bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigt diese als durchgängiges Leitprinzip.

1Um eine übersichtliche Darstellung zu gewährleisten, wurde darauf verzichtet, die männliche und weibliche Begriffsform zu verwenden. Selbstverständlich sind weibliche Adressaten inbegriffen.

3. Weitere Entwicklung

Über die unter 1. genannten Strukturen und den jeweils vorhandenen Vorgaben etwa der DFG, der Graduiertenförderungsvorschriften oder der Promotionsordnungen hinaus, wird es zukünftig als Qualitätssicherungsinstrument bzw. als Einrichtung mit weitergehenden Angeboten die Graduiertenakademie der Universität Tübingen geben, gegliedert in folgende Sektionen: Die Medizinische Fakultät, die Philosophische Fakultät, die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät bilden den Rahmen für je eine „Sektion“ der Graduiertenakademie. Auf zentraler Ebene wird das Promotionsprogramm der Graduiertenakademie durch eine Arbeitsgruppe koordiniert, bestehend aus dem Prorektor Forschung und den Leitern bzw. Verantwortlichen für die Sektionen auf Ebene der neuen Fakultäten (Prodekane). Eigentliche Träger der Graduiertenakademie sind daher die Fakultäten, die die Qualität der Promotionsprogramme sichern. Die drei klassischen Fakultäten (Evangelisch-Theologische Fakultät, Katholisch-Theologische Fakultät und Juristische Fakultät) haben die Möglichkeit, entweder gemeinsam eine weitere Sektion der Graduiertenakademie zu bilden, sich (ggf. jeweils) einer der genannten Sektionen anzuschließen – etwa über Regelungen einer Kostenerstattung für die Angebote, die dann für die kleineren Fakultäten mit angeboten werden - oder jeweils eine eigene Sektion zu bilden.