Uni-Tübingen

Finanzierung des Erasmus+ Semesteraufenthalts

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. 

Alle notwendigen Bewerbungsunterlagen stellen wir Ihnen in unserer Mobilitätsplattform Mobility-Online zur Verfügung.

Mobilitätszuschuss 2024/25

Ländergruppe 1

(höhere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich (UK-Aufenthalte können grundsätzlich weiterhin mit dem Fördersatz der Ländergruppe 1 aus Erasmus gefördert werden, allerdings mit limitiertem Budget, so dass das Stipendium nicht garantiert werden kann.)

Förderrate: 20 €/Tag (600 €/Monat)

Ländergruppe 2

(mittlere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

Förderrate: 18 €/Tag (540 €/Monat)

Hinweis zur Berechnung

  • Aufenthalte bis 89 Tage:                               tagesgenaue Berechnung
  • Aufenthalte zwischen 90 - 179 Tagen:        3 Monatsraten pauschal
  • Aufenthalte ab 180 Tagen:                           6 Monatsraten pauschal

(1 Monat = 30 Tage; Ausnahme bei Aufenthalten, die am 28. bzw. 29. Februar enden)

Auszahlung des Stipendiums

Vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhalten Sie das Grant Agreement (Stipendienvertrag), welches Sie über die Bewilligung, den Förderungszeitraum und die Höhe des Zuschusses informiert. 

Nach Ankunft an der Partneruniversität und Einreichens des Certificate of Arrivals werden Ihnen 80% des Gesamtstipendienbetrags ausgezahlt. Der Betrag basiert auf den von Ihnen angegebenen vorläufigen Aufenthaltsdaten. Bitte planen Sie immer eine Vorfinanzierung z.B. für die erste Miete ein!

Die restlichen 20% werden nach der Rückkehr ausgezahlt, nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente im Erasmus+ Büro eingereicht bzw. im Mobility-Online-Portal hochgeladen haben. Die zweite Rate wird aufgrund Ihrer Angaben im Letter of Confirmation berechnet und beinhaltet ggf. das Green Top Up.

 Nicht vollständig oder verspätet eingereichte Dokumente können Rückforderungen eines Teils oder des gesamten Stipendiums zur Folge haben.

Die Verpflichtung zur Zahlung von festen Länderpauschalen seitens der EU kann bewirken, dass nicht alle Studierenden gefördert werden können. In diesem Fall wird ein Ranking nach bestimmten Kriterien (Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse, Motivation u.a.) erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Erasmus-Mobilitätsstipendiums oder auf eine bestimmte Förderhöhe.

Aufenthalt ohne Mobilitätsstipendium ("zero grant")

Eine Teilnahme am Erasmus+ Programm ist auch ohne Inanspruchnahme des Mobilitätzuschusses (als sog. 'Zero Grant-Studierende') möglich, sofern die gültigen Erasmus+ Bedingungen erfüllt sind. Zero Grant-Studierende haben regulären Erasmus+ Status (u.a. sind sie von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit) und müssen sich in Mobility-Online registrieren. Sie sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Dokumente im Erasmus-Büro einreichen.

Bitte beachten Sie: Erasmus+ Studierende der Universität Tübingen (auch Zero Grant-Studierende) können nicht durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert werden.

Zusätzliche finanzielle Förderung

Social Top Up

Bei Erfüllung von (mindestens) einem der folgenden Kriterien können Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Social Top Up beantragen:

  • Erwerbstätigkeit (die Tätigkeit muss regelmäßig schon seit mindestens 6 Monaten vor dem Erasmus-Aufenthalt ausgeübt werden, und das Einkommen muss zwischen 450 und 850 € monatlich liegen)
  • Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Studierende mit Kind/ern
  • Chronische Erkrankung (die zu finanziellem Mehraufwand führt)
  • Schwerbehinderung (ab GdB 20%)

Bitte informieren Sie sich über zu erbringende Nachweise und genaue Bedingungen im Kriterienkatalog. Die Beantragung des Social Top Ups erfolgt über eine Ehrenwörtliche Erklärung, die Sie im Bewerbungsprozess in Mobility-Online erhalten.

Das Social Top Up von monatlich zusätzlich 250 € wird tagesgenau berechnet und kann nur für max. 90 Tage bzw. 180 Tage finanziert werden. 

Green Top Up

Nutzen Sie für den größten Teil Ihrer An- und Abreise zur Gastuniversität emissionsarme Verkehrsmittel, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften (ab 2 Personen) können Sie ein Green Top Up beantragen.

Fähren und Schiffe gelten nicht als nachhaltig. Fahrten mit E-Autos gelten (wie bei anderen Autos) nur dann als nachhaltig, wenn sie in einer Fahrgemeinschaft durchgeführt werden.

Bei Bedarf können bis zu 6 Reisetage beantragt werden (Stand akademisches Jahr 2024/25), wenn in der ehrenwörtlichen Erklärung nachgewiesen wird, dass ein tatsächlicher Bedarf besteht. Zur Berechnung der Reisetage wird die Entfernung zwischen Heimathochschule- und Zielort laut Distance Calculator der EU Kommission verwendet. Eine Übersicht erhalten Sie während des Bewerbungsprozesses in Mobility-Online. Grundsätzlich wird über die Gewährung von zusätzlichen Reisetagen individuell auf Grundlage des Bedarfes entschieden. 

Kombinierbarkeit mit anderen Stipendien

Auslands-BAföG

Auslands-BAföG ist mit dem Erasmus+ Stipendium kombinierbar.

Im Zuge der BAföG-Reform ist innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium förderungsfähig, einschließlich eines Studienabschlusses. 

Zusätzlich zum Bedarf werden folgende Kosten bei einem Auslandsaufenthalt geleistet:

  • Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU)
  • Auslandskrankenversicherung
  • Reisekosten pauschal (250 € innerhalb der EU, 500 € außerhalb der EU)

Die Leistungen der BAföG-Auslandsförderung werden zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium bleibt bis zu einer Höhe von 300 € monatlich anrechnungsfrei.

Der Mehrbedarf bei einer Ausbildung im Ausland kann es möglich machen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Eine Liste der länderspezifischen Auslandszuschläge (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) sowie die für die Auslandsförderung zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.bafoeg.bmbf.de

Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.

 Auslands-BAföG und Top Ups:

  • Green Top Up: Aufstockungsbetrag wird auf das Einkommen angerechnet.
  • Social Top Up: Aufstockungsbetrag wird für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden auf das Einkommen angerechnet. Bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kindern wird der Aufstockungsbetrag nicht auf das Einkommen angerechnet.

 

Weitere Stipendien

Folgende Stipendien sind nicht mit Erasmus+ kombinierbar:

  • Baden-Württemberg-Stipendium (auch als zero-grant Studierende kann eine Förderung nicht stattfinden)
  • Bachelor Plus Molekulare Medizin
  • Stipendien, die durch den DAAD gefördert werden
  • Stipendien der Begabtenförderungswerke

Bitte informieren Sie sich frühzeit bei den Stipendiengebern, ob eine Kombinierbarkeit mit Erasmus+ möglich ist.

Erasmus+ Studierendenmobilität

outgoingspam prevention@erasmus.uni-tuebingen.de
 +49 7071 29-76450
 +49 7071 29-77496
 Wilhelmstraße 9
     72074 Tübingen
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