Uni-Tübingen

Wie beantrage ich ein Freistellungsjahr (Sabbatical)?

Seit September 2017 können Angestellte und BeamtInnen ein Freistellungsjahr (oder ein halbes Jahr) beantragen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift können Sie hier herunterladen.  Die Verwaltungsvorschrift gilt zunächst bis 30.09.2024. Entsprechende Anträge sind formlos an die Personalabteilung zu richten; es wird empfohlen, vor Antragstellung Rücksprache mit der/dem Vorgesetzten zu halten.

Sonderfall: Soll sich unmittelbar an die Freistellung der Ruhestand anschließen, so sind auch Freistellungsphasen mit einer Dauer zwischen 6 und 12 Monaten möglich.

Stand: 06/24