Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Die Umwelterklärung der Universität Tübingen wird jährlich aktualisiert und veröffentlicht. Die Inhalte sind in der EMAS-Verordnung verbindlich festgelegt: Beschreibung der Organisation, der Umweltpolitik, aller direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu bedeutenden Umweltauswirkungen der Organisation führen, der Umweltziele und damit verbundenen Maßnahmen (= Umweltprogramm) sowie der Daten über die Umweltleistungen.

Die aktuelle Umwelterklärung und die der vergangenen Jahre können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Was steht alles in der Umwelterklärung?

Umweltprogramm

In der Umwelterklärung stellt das Umweltprogramm einen der wichtigsten Bausteine dar. Auf Basis von Audits und Vorschlägen Universitätsangehöriger werden jährliche Umweltprogramme erstellt, die Umsetzung der Maßnahmen wird von der Umweltkoordinatorin veranlasst und koordiniert. Die Inhalte des Umweltprogramms werden jedes Jahr einer neuen Bewertung unterzogen, ggf. verändert und weiterverfolgt.

Umweltaspekte

Umweltaspekte sind Tätigkeitsbereiche und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt. Die Ermittlung der Umweltaspekte ist eine Voraussetzung für die Festlegung der Umweltziele und der Maßnahmen für das Umweltprogramm.

Als Instrument zur Durchführung der ersten Umweltprüfung bediente man sich an der Universität Tübingen des BerichterstatterInnenverfahrens, eine von HIS Hochschul-Informationssystem GmbH entwickelte Methode. Diese Methode bezieht das Fachpersonal von Anfang an in den EMAS-Prozess aktiv ein.

Im Rahmen der ersten Umweltprüfung wurden 15 Handlungsfelder identifiziert, durch die bedeutende Umweltauswirkungen entstehen können. Im Rahmen der Revalidierung werden seit Juni 2012 die Handlungsfelder "Ausschreibung von Dienstleistungen" und "Forschung und Lehre" beim EMAS-Prozess berücksichtigt. Die Erfassung und Bewertung der Umweltaspekte erfolgt in Zusammenarbeit von BerichterstatterInnen und der Umweltkoordinatorin.

Zu berücksichtigen sind sowohl direkte als auch indirekte Umweltaspekte:

Die Bewertung der Umweltaspekte erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Umweltziele

Die Umweltziele, die sich im Umweltprogramm wiederfinden, ergeben sich durch die Bewertung der Umweltauswirkungen. Für die Universität gelten sich so folgende Ziele:

  1. Breitere Einbeziehung von Umweltschutzaspekten in Forschung und Lehre
  2. Schaffung eines umweltbewussten Verhaltens der Universitätsangehörigen
  3. Reduzierung des Medienverbrauchs/Einsatz von regenerativen Energien
  4. Berücksichtigung ökologischer Aspekte beim Ressourcenschutz
  5. Entwicklung von ökologischen Standards für Neu- und Umbauten und Instandhaltung
  6. Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Beschaffung von Büromaterial, Druckern und Unishop-Produkten
  7. Reduzierung des durch die Universitätsangehörigen verursachten motorisierten Individualverkehrs
  8. Transparente Berichterstattung / transparenter Dialog des EMAS-Prozesses

Umwelthandbuch

Zusätzlich zur Umwelterklärung gibt es ein Umwelthandbuch das Zuständigkeiten und Abläufe für eine umweltverträgliche Handlungsweise festlegt. Diese gelten für alle Universitätsangehörigen und sind verbindlich zu beachten, umzusetzen und einzuhalten. Auch das Umwelthandbuch kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.