Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Erziehungswissenschaft

07.11.2024

Akademienunion: Akademienprogramm 2027

Frist: 19. Januar 2025 (Intern)

Das Akademienprogramm ist das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften. Es dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften und den historisch arbeitenden Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.

Die geförderten Vorhaben werden wissenschaftlich von einer oder mehreren Akademien verantwortet; sie können in enger, gegebenenfalls auch international aufgestellter Kooperation zusammen mit anderen Akademien, Universitäten sowie außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung sein und im gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesse liegen.
  • Die Antragstellung ist auf Vorhaben in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
  • Das Vorhaben muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
  • Es muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
  • Es muss sich um ein modular aufgebautes langfristiges Vorhaben handeln (mindestens 12 und höchstens 25 Jahre), das innerhalb der geplanten Gesamtlaufzeit abgeschlossen werden kann. Daueraufgaben sind nicht förderfähig.
  • Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
  • Eine Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders in frühen Karrierephasen muss gewährleistet sein.
  • Die Einbeziehung der Digital Humanities und die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts sind Voraussetzung.
  • Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.

Da das Verfahren sehr kompetitiv ist, möchten wir Sie bei der Antragsstellung umfassend unterstützen. Deshalb bitten wir interessierte Forschende, Ihr Dekanat und die Forschungsförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt über Ihre Antragsabsicht zu informieren und Ihren ersten Entwurf für eine Antragsskizze (5-10 Seiten) bis spätestens 19. Januar 2025 per E-Mail an sonja.grossmannspam prevention@uni-tuebingen.de zu schicken.

Nur so kann auch das Rektorat Ihnen im Anschluss noch geeignet Rückmeldung geben, um Ihre Anträge bis zur externen Frist entsprechend zu optimieren.

Bei Fragen zum Programm und zum Verfahren wenden Sie sich bitte ebenfalls an sonja.grossmannspam prevention@uni-tuebingen.de.

Bei der Heidelberger Akademie ist Ihre Ansprechperson Frau Dr. Dieta Svoboda-Baas (Tel.: 06221 / 54 35-46; dieta.svoboda-baasspam prevention@hadw-bw.de)

Mehr Informationen:
https://www.akademienunion.de/forschung/akademienprogramm/ 

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