Uni-Tübingen

Wegweiser: Was kostet ein Studium, und wie kann ich es finanzieren?

Auch wenn die meisten Studierenden an der Universität Tübingen keine Studiengebühren im engeren Sinne bezahlen müssen: Ein Studium kostet Geld. Diese Wegweiserseite gibt Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten, zeigt Ihnen Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung (BAföG, Stipendien etc.) und gibt Ihnen Tipps, wie Sie neben dem Studium Geld verdienen können.

Welche Gebühren muss ich für ein Studium an der Universität Tübingen bezahlen?

Wenn Sie an der Universität Tübingen studieren, zahlen Sie jedes Semester einen Semesterbeitrag in Höhe von zuletzt 158,30 Euro (Stand: Wintersemester 2022/23), der sich aus den folgenden Posten zusammensetzt:

  • ein Studierendenwerksbeitrag für die sozialen Leistungen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim
  • ein Verwaltungskostenbeitrag für die im Zusammenhang mit dem Studium anfallenden Verwaltungskosten
  • ein Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft

Seit dem Wintersemester 2017/18 erhebt das Land Baden-Württemberg darüber hinaus Studiengebühren für ein Zweitstudium in Höhe von 650 Euro pro Semester, und Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern in Höhe von 1.500 Euro pro Semester. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Studiengebühren.

Für Studierende aus Deutschland oder mit einer EU-Staatsangehörigkeit im Erststudium werden über die Rückmeldegebühr hinaus keine weiteren Studiengebühren erhoben.

Gibt es ein Semesterticket für Bus und Bahn, und was kostet es?

Für alle Studierenden der Universität Tübingen gibt es ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr, das Sie beim Verkehrsverbund naldo für einen Preis von zuletzt 114,10 Euro pro Semester (Stand: Wintersemester 2022/23) erwerben können.

Das Semesterticket gilt für alle Busse und Bahnen in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen. Ein Anschlussticket für das Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) kann zusätzlich erworben werden.

Mit welchen Kosten muss ich außerdem rechnen?

Laut Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks liegen die allgemeinen Lebenshaltungskosten für Studierende in Deutschland durchschnittlich bei etwa 819 Euro pro Monat. Darin enthalten sind Miete, Fahrtkosten, Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Krankenversicherung, Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie Ausgaben für die Freizeitgestaltung.

Eine technische Grundausstattung (PC/Laptop) sollten Sie bereits zu Beginn des Studiums selbst mitbringen. Literatur können Sie i.d.R. in der Universitätsbibliothek ausleihen; Standardwerke erwerben Sie nach und nach während des Studiums. Hinzu kommen in manchen Studiengängen noch weitere Kosten, z.B. für Exkursionen oder spezielles Material (Zahnmedizin).

Wie beantrage ich eine BAföG-Förderung?

Eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Studierende beantragen, bei denen das Einkommen der Eltern nicht dazu ausreicht, das Studium zu finanzieren. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen, das Sie nach dem Ende Ihres Studiums zurückzahlen. In Ausnahmefällen ist auch eine elternunabhängige Förderung möglich.

Genauere Informationen zur BAföG-Förderung, zu den Förderungsrichtlinien und zum Ablauf der Antragstellung sowie die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf den Webseiten des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim.

Wo kann ich sonst noch eine finanzielle Förderung für mein Studium bekommen?

Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten (Stipendien, Studienkredite, Nebenjobs etc.) finden Sie auf dieser Übersichtsseite.

Kann ich neben dem Studium arbeiten und Geld verdienen?

Eine Berufstätigkeit neben dem Studium ist prinzipiell möglich, sofern das Studium die Hauptbeschäftigung ist. Letzteres ist i.d.R. dann der Fall, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit im Rahmen des Nebenjobs über den Zeitraum des gesamten Semesters (also Oktober bis März bzw. April bis September) durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst. Sie können also z.B. auch während der Semesterferien Vollzeit arbeiten und dafür während der Vorlesungszeit gar nicht. Gerade am Anfang des Studiums ist es aber auf jeden Fall empfehlenswert, nicht allzu viel Zeit für einen Nebenjob aufzuwenden. Etwa 8-10 Stunden pro Woche sind i.d.R. ein machbarer Umfang.

Bei einer durchschnittlichen beruflichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche benötigen Sie eine Genehmigung seitens der Leitung der Studierendenabteilung. Hierfür müssen Sie individuell nachweisen, dass die Berufstätigkeit nicht mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen kollidiert und sich nicht nachteilig auf das Studium auswirkt.

Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind alle Studiengänge an der Universität Tübingen als Vollzeitstudium konzipiert. Eine individuelle Teilzeitgestaltung ist in gewissem Maße möglich; allerdings müssen Sie dabei selbst darauf achten, dass Sie alle relevanten Lehrveranstaltungen besuchen können und keine Fristen für das Absolvieren bestimmter Studienleistungen verpassen. Diese Fristen können nicht aufgrund von Berufstätigkeit verlängert werden! Schauen Sie also genau auf die Angaben im Modulhandbuch und suchen Sie im Zweifelsfall frühzeitig das Gespräch mit der Studienfachberatung Ihres Studiengangs oder mit der Zentralen Studienberatung.

Für die Suche nach Nebenjobs gibt es in Tübingen viele Möglichkeiten, von einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft direkt an der Universität (dies kann u.U. auch im Hinblick auf eine spätere wissenschaftliche Karriere sinnvoll sein) über klassische Studierendenjobs z.B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder als Nachhilfelehrer*in bis hin zu einer Werksstudierendentätigkeit in einem Unternehmen. Viele dieser Stellenangebote für Studierende sind im Praxisportal der Universität Tübingen zu finden.


Bei Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Wegweiser freuen wir uns über eine Rückmeldung an: wegweiser.dezernat-studierendespam prevention@uni-tuebingen.de