Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten (Island, Norwegen und Liechtenstein) sind deutschen Bewerber/innen zulassungsrechtlich gleichgestellt und folgen zunächst dem Bewerbungsverfahren für Deutsche. Zur Bewerbung benötigen sie die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Landes und ggf. den Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse. Bei weiteren Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Beratung und Zulassung internationaler Studierender, Dezernat IV (siehe rechte Spalte).
Um mit Ihrer Bewerbung fortzufahren, informieren Sie sich bitte über das Bewerbungsverfahren auf der Seite Wie bewerbe ich mich?