Uni-Tübingen

Bewerbung für deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Deutsche Bewerber/-innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen (z. B. ausländisches Abitur, International Baccalaureate Diploma) müssen innerhalb der Bewerbungsfrist eine Bescheinigung in Kopie vorlegen, aus der ersichtlich ist, dass der Vorbildungsnachweis einem deutschen Reifezeugnis gleichwertig oder gleichberechtigt ist. Ausnahme: Bewerber mit dem Abschlusszeugnis "Europäisches Abitur" müssen diese Bescheinigung nicht zusätzlich einreichen.

Die Bescheinigung kann im Regierungspräsidium Stuttgart  oder einer anderen zuständigen Stelle aus einem anderen Bundesland beantragt werden. Zuständig für die Bewertung ist das Bundesland, in dem sich der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers befindet. Wenn Sie sich als deutsche/r Staatsangehörige/r mit einem Nachweis aus dem Ausland für ein Studium in Baden-Württemberg bewerben wollen, ist für Sie ebenfalls das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Die Bescheinigung muss das Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung sowie die einem deutschen Reifezeugnis entsprechende allgemeine und/oder besondere Durchschnittsnote beinhalten.

Sobald Sie Ihre Anerkennungsbescheinigung erhalten haben, fügen Sie diese Ihrer Bewerbung bei. Bevor Sie mit Ihrer Bewerbung starten, informieren Sie sich bitte über das Bewerbungsverfahren auf der Seite Wie bewerbe ich mich?

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