Mit der Einschreibemöglichkeit in die „Vorleistungen Erweiterungsfach“ eröffnet die Universität Tübingen ihren Lehramtsstudierenden die Möglichkeit, bereits vor Abschluss des Bachelor of Education parallel Module auf Bachelorniveau in einem weiteren Fach zu studieren und damit Studien- und Prüfungsleistungen für ein angestrebtes ergänzendes Erweiterungsfach Master of Education zu erwerben (vorbehaltlich eines entsprechenden Angebots des Faches).
Für folgende Fächer besteht ab dem Wintersemester 2017/18 das Angebot „Vorleistungen Erweiterungsfach“ im Rahmen eines angestrebten Erweiterungsfachs (Master of Education Erweiterungsfach) ab Wintersemester 2018/19 zu studieren:
Wenn Sie in einem Bachelor of Education an der Universität Tübingen eingeschrieben sind,
können Sie sich für eines (genau eines) der oben genannten Fächer zum Wintersemester 2017/18 unter Verwendung des Umschreibeantrags (erhältlich auf der Webseite Umschreibung) zusätzlich zu Ihrem Lehramtsstudiengang Bachelor of Education mit zwei Hauptfächern für ein drittes Fach, den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ einschreiben. Die genannten Fächer sind zur Aufnahme des Studiums der „Vorleistungen Erweiterungsfach“ zulassungsfrei. Der Umschreibeantrag ist für das Wintersemester bis 30.09. und für das Sommersemester bis 31.03. einzureichen.
Die Aufnahme eines Studiums der „Vorleistungen Erweiterungsfach“ ist nur in einem der genannten Fächer möglich; es ist nicht möglich in zwei Fächern gleichzeitig für die „Vorleistungen Erweiterungsfach“ eingeschrieben zu sein; ein Wechsel ist möglich.
Voraussetzung für die Einschreibung in einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss, im Lehramt der Bachelor of Education. Eine formale Einschreibung in den Master of Education Erweiterungsfach ist somit erst möglich, wenn der Bachelor of Education abgeschlossen ist und da es sich um einen ergänzenden Masterstudiengang handelt, kann der Master of Education Erweiterungsfach erst abgeschlossen werden, wenn der Master of Education abgeschlossen ist.
Aus der Einschreibung und dem Erbringen von Leistungen in den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ entsteht kein Anspruch auf Fortsetzung des Studiums in Master of Education Erweiterungsfach oder Master of Education.
Die Einschreibung in den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ endet, wenn die Einschreibung im Bachelor of Education nicht mehr besteht, also wenn:
Dabei ist unerheblich, welche und wie viele Leistungen im Erweiterungsfach bis dahin erbracht wurden. Es wird kein gesonderter Abschluss erworben; es besteht nur die Möglichkeit zum Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen im entsprechenden Fach.