HORIZONT 2020 auf einen Blick
HORIZONT 2020 ist das zentrale europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Mit einem Volumen von ca. 75 Mrd. EUR und einer Laufzeit von sieben Jahren (2014-2020) gehört es zu den weltweit größten öffentlichen Förderprogrammen.
Programmbereiche
1. Wissenschaftliche Exzellenz:
- Europäischer Forschungsrat (ERC)
- Künftige und neu entstehende Technologien (FET)
- Marie-Skłodowska Curie-Maßnahmen (MSCA)
- Forschungsinfrastrukturen
2. Führende Rolle der Industrie:
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nanotechnologie, Materialien, Biotechnologie, Produktionstechniken
3. Gesellschaftliche Herausforderungen:
- Gesundheit, demographischer Wandel und Wohlergehen
- Herausforderungen der Biowirtschaft
- Sichere, saubere und effiziente Energie
- Intelligenter, umweltfreundlicher und intergrierter Verkehr
- Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
- Europa in einer sich verändernden Welt
- Sichere Gesellschaften
4. Querschnittsbereiche:
- Verbreitung von Exzellenz / Ausweitung der Beteiligung
- Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
Portal der EU
Der Zugang zu allen Informationen, Antragstellung, Projektabwicklung und weiteren Bereichen erfolgt über das Teilnehmerportal EU Funding and Tenders Portal.
Beteiligungsregeln
Für HORIZONT 2020 gelten grundsätzlich folgende Beteiligungsregeln:
Mindestteilnehmerzahl
- Für die Verbundforschung (Research and Innovation Actions, Innovation Actions):
- drei Partnereinrichtungen aus drei verschiedenen Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten
- Für Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination & Support Actions) sowie Trainings- und Mobilitätsmaßnahmen (Marie Skłodowska Curie-Maßnahmen):
- eine Partnereinrichtung
- Für den Europäischen Forschungsrat (ERC):
- eine Partnereinrichtung
Verwertung und Verbreitung der Projektergebnisse
- Generell besteht die Verpflichtung, Projektergebnisse angemessen zu verwerten bzw. zu verbreiten. Eingeschränkt wird diese Verpflichtung durch den übergeordneten Schutz des geistigen Eigentums, Sicherheitsaspekte oder durch andere berechtigte Interessen.
- Veröffentlichungen sollen grundsätzlich per Open Access erfolgen.
Auf Abweichungen und Sonderregelungen wird in den jeweiligen Arbeitsprogrammen sowie in den Ausschreibungen hingewiesen.