Betriebsanweisungen
Für den Umgang mit Maschinen, Geräten, Gefahrstoffen und für gefährliche Arbeitsverfahren müssen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen erstellt werden.
Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention und sind eine systematische Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte.Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbindlich werden.
Bekanntgabe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die fertigen Betriebsanweisungen müssen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgesprochen werden. Weiterhin müssen Betriebsanweisungen an geeigneten Stellen ausgelegt/ausgehängt werden. Bei Änderungen zum Beispiel der betrieblichen Abläufe sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.
Muster für Betriebsanweisungen finden Sie unter folgendem Link:
http://downloadcenter.bgrci.de/shop/mba
Unterstützung zur Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen finden sie unter:
https://ssl.gischem.de/suche/index.htm
Muster für Betriebsanweisungen vieler Maschinen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/betriebsanweisungen/maschinen-und-geraete
Muster Betriebsanweisung
Muster-Betriebsanweisung für ein (chemisches) Labor
Eine Muster-Betriebsanweisung für ein (chemisches) Labor an der Universität Tübingen zur eigenen Bearbeitung kann hier heruntergeladen werden.
Bitte im Intranet anmelden (oben rechts).
Unterweisungen
Mitarbeitende und Studierende sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.
Eine zusätzliche Unterweisung kann erforderlich sein:
- bei sicherheitsrelevanten Veränderungen im Aufgabenbereich, im Arbeitsablauf
- bei der Einführung neuer Arbeitsmittel
- bei Erkennen unsicheren Verhaltens
- aus aktuellem Anlass, z.B. nach einem Unfall
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung.
Unterweisungsinhalte sind z.B.
- Verhalten im Brandfall, Notrufnummern, Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Notausgänge, Standorte der Feuerlöscher
- Ersthelfende, Erste-Hilfe-Kasten, Erste-Hilfe-Aushang, Zuständigkeit für Erste-Hilfe-Material, Dokumentation von Arbeits- und Wegeunfällen
- Verhalten bei technischen Störungen, Leitwarte
- richtige Verwendung von Leitern und Tritten, Heben und Tragen
- elektrische Betriebsmittel
- Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen anhand der Betriebsanweisungen
- Sicherheitsbeauftragte, spezielle Beauftragte
- Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Ergonomie am Arbeitsplatz
Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Hierfür kann das Musterformular.docx verwendet werden.
Unterweisungsvorlagen
Richtiges Verhalten im Brandfall
Als Unterweisungshilfe für das richtige Verhalten im Brandfall stellen wir eine Präsentation als Unterweisungshilfe zur Verfügung.
Bitte im Intranet anmelden (oben rechts).
Basisunterweisung Arbeitsschutz
Als Unterweisungshilfe stellen wir die Basisunterweisung Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung. Das Muster soll individuell angepasst und erweitert werden:
Bitte im Intranet anmelden (oben rechts).
Beratung und Kontakt: Fachkräfte für Arbeitssicherheit | arbeitsschutz @uni-tuebingen.de