In den meisten Studiengängen erfolgen Prüfungen studienbegleitend mit Beginn des ersten Semesters. Dies betrifft alle Bachelor- und Masterstudiengänge. In diesen Studiengängen findet die letzte Prüfung (Bachelor- bzw. Masterarbeit und ggf. mündliche Prüfung) in der Regel im Rahmen des Abschlussmoduls des Studiengangs statt. In einigen Bachelorstudiengängen gibt es zudem bestimmte Prüfungen, die spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt absolviert werden müssen, wie z.B. Orientierungs- oder Zwischenprüfung, oder bestimmte Module, die bis zum Ende eines bestimmten Fachsemesters erbracht werden müssen. Bei allen Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um Hochschulprüfungen.
In den Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen gibt es studienbegleitende Prüfungen und eine Abschlussprüfung. Maßgeblich für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums ist in den Staatsexamensstudiengängen neben den studienbegleitenden Prüfungen die Abschlussprüfung, die sich über einen bestimmten Zeitraum mit mehreren Prüfungen am Ende des Studiums erstreckt. Zu den Staatsexamensstudiengängen an der Universität Tübingen zählen Jura, Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Bei den Abschlussprüfungen der Staatsexamensstudiengänge handelt es sich nicht um Hochschulprüfungen, sondern um Staatsprüfungen. Für die Organisation dieser Prüfungen sind dementsprechend nicht die Prüfungsämter der Universität, sondern die Landesprüfungsämter zuständig.
Neben den Prüfungsleistungen gibt es in den meisten Studiengängen auch Studienleistungen, die im Vergleich zu Prüfungsleistungen in der Regel nicht benotet werden. Die Regelungen hierzu stehen in den jeweiligen Prüfungsordnungen.