PSA – Schutz der Augen
Allgemeines
Bei vielen Tätigkeiten an der Universität können Ihre Augen gefährdet sein. In der Gefährdungsbeurteilung kann dann festgelegt sein, dass das Tragen einer Schutzbrille zu Ihrem Schutz verpflichtend ist und ev. über mehrere Stunden hinweg erfolgen muss. Die DGUV Regel 112-992 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ gibt hierzu hilfreiche Informationen.
Korrektionsschutzbrille
Für Beschäftigte mit eingeschränktem Sehvermögen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sehhilfe mit der persönlichen Schutzausrüstung zu kombinieren. In der Regel können über der Korrekturbrille eine Schutzüberbrille oder ein Visier getragen werden.
Kontaktlinsen könnten mit einer herkömmlichen Schutzbrille kombiniert werden. Das Tragen von Kontaktlinsen kann bei Kontamination der Augen jedoch Probleme verursachen, sie können ggf. aufquellen, sich anlösen und das Auge schädigen und müssten beim gründlichen Spülen der Augen zunächst entfernt werden. Wir möchten deshalb davon abraten, in Risikobereichen Kontaktlinsen zu tragen.
Auch das Tragen von Schutzüberbrillen kann Probleme verursachen. Sie sitzen häufig nicht gut, rutschen dann über die Nase und stören so beim Arbeiten. Außerdem kann es zu Spiegelungen kommen, Bilder werden doppelt gesehen, oder die Brillengläser beschlagen. Deswegen gibt es bei einer regelmäßigen Tragezeit von mehr als 2 Stunden die Möglichkeit, eine Korrektionsschutzbrille zu tragen.
How to get
Schritt 1. Rechtfertigung der Anschaffung
Wenn in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt ist, dass regelmäßig und für eine längere Tragezeit eine Schutzbrille am Arbeitsplatz notwendig ist und der Arbeitnehmer eine Korrekturbrille benötigt (ein Nachweis für die Notwendigkeit kann durch Vorlage eines Brillenpasses oder Attests des Augenarztes direkt beim Vorgesetzten erbracht werden), soll eine Korrektionsschutzbrille vom Vorgesetzten befürwortet werden. Die Kostenübernahme muss von diesem dann schriftlich bestätigt werden.
Schritt 2. Auswahl des Modells
Bitte beachten Sie dabei, dass das Modell die in der Gefährdungsbeurteilung geforderte Norm und den Arbeitsschutzstandard erfüllt!
- Standardmodelle mit 1 bis 2 Dioptrien sind frei im Handel erhältlich und können direkt beschafft werden. Oder:
- Eine individuelle Anpassung der Brillengläser durch einen Optiker ist notwendig (höhere Dioptrien). In diesem Fall ist es sinnvoll, zunächst einen Kostenvoranschlag einzuholen, diesen dem Vorgesetzten für die Erklärung der Kostenübernahme vorzulegen und erst im Anschluss die Brille beim Optiker zu bestellen. Oder:
- Es ist aufgrund spezifischer Bedingungen am Arbeitsplatz erforderlich (z. B. wenn gutes Sehen in unterschiedlichen Abständen nötig ist), dass die Ausführung der Korrektionsschutzbrille von der normalen Sehhilfe abweicht. Dazu berät der Betriebsärztliche Dienst.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung, die zur Ausübung einer Tätigkeit gemäß der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, tragen die Einrichtungen an der Universität aus den dafür zugewiesenen Mitteln selbst. Nach ArbSchG § 3 (3) ist die Kostenumlage auf die Beschäftigten ausgeschlossen. Die PSA für Brillenträger verursacht ggf. höhere Kosten, vor allem wenn eine Anpassung durch den Optiker nötig ist. Auch diese Mehrkosten tragen die universitären Einrichtungen. Ein Zuschuss von zentraler Stelle ist nicht vorgesehen.
Kostenübernahmeerklärung