Jede spannende Reise, wie auch Ihr Austauschsemester, geht irgendwann zu Ende: Es war eine Freude, Sie bei uns als Studierende begrüßt haben zu dürfen! Für die anstehende Rückkehr in die Heimat finden Sie hier hilfreiche Informationen. Exmatrikulation & AbmeldungenTranskriptTranskript bis 2022
Exmatrikulation und Abmeldungen
Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie einige administrative Angelegenheiten erledigen:
Sie müssen sich innerhalb einer Woche vor der Abreise und spätestens bis 2 Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt der Stadt, in der Sie gemeldet sind, abmelden. In Tübingen melden Sie sich beim hiesigen Bürgeramt ab. Sie können einen Termin für die persönliche Abmeldung buchen unter Bürgeramt Tübingen (Online Terminvereinbarung > Abmeldung ins Ausland) oder sich direkt online abmelden. Für die online Abmeldung müssen Sie sich im Serviceportal registrieren und einloggen. Anschließend geben Sie bei der Suche "Wohnsitz abmelden" und die Postleitzahl Ihrer Adresse in Tübingen ein.
Abmeldung International Office und Aufenthaltsbestätigung
Sie müssen sich persönlich beim Incoming Team des International Office abmelden.
Für viele Stipendienprogramme wie z.B. Erasmus oder CIVIS benötigen Sie eine Formular mit Ihren genauen Aufenthaltsdaten.
Wir unterschreiben solche Bescheinigungen beim Check-out.
Das Formular (Certificate of Departure / Attendance etc.) wird von Ihrer Heimatuniversität ausgestellt, nicht von uns!
Studierende aus 'Übersee' (Overseas exchange students) benötigen normalerweise keine solche Bescheinigung, da Ihre Heimatuniversität dies nicht verlangt
Bitte beachten Sie: Wir können ihre tatsächliche Abreise bis zu maximal 5 Tage im Voraus bescheinigen. Wenn Sie zum Beispiel am 27. Februar abreisen, können wir ihr Abreiseformular am 22. Februar unterschreiben, aber nicht am 21. Februar. Prüfen Sie ebenfalls auf dem Abreiseformular, ob Ihre Heimatuniversität einen geringeren Zeitraum als 5 Tage vom Abmeldedatum bis zu ihrer tatsächlicher Abreise verlangt.
Bitte buchen Sie einen Termin zur Abmeldung über dieses Portal.
Wenn Sie sich nicht persönlich und offiziell abmelden, können wir keine Bestätigung ausstellen.
Auflösung des Bankkontos & Kündigung der Krankenkasse
Falls Sie für Ihren Austauschaufenthalt extra ein Bankkonto in Deutschland eröffnet und eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, vergessen Sie bitte nicht, beides zu kündigen. Informieren Sie dabei die Bank bzw. die Krankenkasse, dass Sie ins Ausland zurückgehen.
Transkript
Die Leistungen der von Ihnen absolvierten Kurse werden am Ende Ihres Aufenthaltes in einem Transcript of Records, einer Liste der besuchten Lehrveranstaltungen mit Noten / Ergebnissen und ECTS, ausgestellt. Die Mehrheit der Austauschstudierenden erhält ihr Transkript in ALMA, der zentralen Datenbank der Universität Tübinge:. Bitte gehen Sie in ALMA zu My Studies > My Achievements und dort das Transcript of Records for Exchange Students. Sie haben bis zu 6 Wochen nach Ihrer Exmatrikulation Zugang zu ALMA. Wenn Sie exmatrikuliert werden zum
Ende des Wintersemesters, 31. März, können Sie den ALMA Account bis Mitte Mai verwenden
Ende des Sommersemesters, 30. September, können Sie den ALMA Account bis Mitte November verwenden
Wenn Ihr Transkript bis Mitte Mai / Mitte November noch nicht vollständig ist und Sie keinen Zugang mehr zu ALMA haben, beachten Sie Folgendes:
Unterschreiben Sie das Formular (das Eintippen Ihres Namens ist nicht ausreichend, da Ihre Tübinger Studierenden-E-Mail Adresse nicht mehr freigeschaltet ist, von der Sie es senden könnten)
Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Transkript vollständig ist, fügen Sie diese Information bitte in Ihrer E-Mail an das Zentrale Prüfungsamt hinzu. In diesem Fall schickt Ihnen das Zentrale Prüfungsamt eine Kopie des Transkripts zur Überprüfung, bevor es an Ihre Heimatuniversität geschickt wird.
Ihre E-Mail an das Zentrale Prüfungsamt muss Folgendes enthalten:
Ihren vollständigen Namen
Immatrikulationsnummer
Ihr Aufenthaltssemester
Gegebenenfalls: Information, dass Sie das Transkript zunächst auf Vollständigkeit überprüfen müssen
Bitte beachten Sie: Nur die Studierenden selbst, nicht die Heimatuniversität kann ein solches Transkript beantragen.
Wenn Ihre Heimatuniversität ein von einem*r Studierenden eingereichtes Transkript nicht akzeptiert, können Sie ein directly transfered final transcriptanfordern. Dieses Transkript
wird von der Universität Tübingen direkt an Ihre Heimathochschule geschickt
muss von dem*der Studierenden beantragt werden, nicht von der Heimathochschule
Transkriptverfahren bis Studienanfang im Sommersemester 2022
Bis zum Sommersemester 2022 wurden Transkripts auf der Basis von "Scheinen" für die besuchten Kurse ausgestellt.
Fächer mit eigener Transkripterstellung
Fünf Fächer haben die Transkripts für die internationalen Austauschstudierenden selbst erstellt. Falls Sie eines dieser Fächer im Hauptfach studiert haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kontakt: