Die Förderformate sind Teil des Gesamtkonzepts „Studienerfolg sichern: Zukunftsfähigkeit in der globalisierten Welt", das darauf abzielt, die Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens an der Universität Tübingen nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen der Ausschreibung werden ausgewählte Projekte gefördert, die unterschiedliche Phasen bzw. Ebenen des Studiums adressieren, Experimentierräume eröffnen, Lehrinnovationen in Lehrveranstaltungen gestalten, Modulkonzeptionen erarbeiten, Profil- oder Schwerpunktlinien implementieren oder ganze Curricula designen. Um eine nachhaltige Weiterentwicklung der Lehre zu ermöglichen, sollen die beim Experimentieren mit neuen Lehr- /Lernkonzepten gemachten Erfahrungen – ob Erfolg oder Scheitern – abschließend aufbereitet werden.
Je nach Förderphase werden Projektvorhaben gefördert, die sich unterschiedlichen Themenschwerpunkten zuordnen lassen. In der Pilotierungsphase 2023/2024 lag der Fokus auf "Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter". Die in der Förderphase 2024/2025 geförderten Vorhaben stehen unter dem Schwerpunkt “Kritisches Denken in Wissenschaft und Gesellschaft fördern”. Die Förderphase 2025/26, die in Kooperation mit dem Dezernat II Forschung stattfindet, steht unter dem Themenschwerpunkt “Wissenschaftliche Kompetenzen durch forschungsbezogenes Lernen”. Genauere Informationen zum aktuellen Themenschwerpunkt sowie die genauen Förderinformationen finden Sie hier:
Gefördert werden Innovationsprojekte (maximale Fördersumme: 5000 Euro), Transferprojekte (maximale Fördersumme: 7500 Euro) und Mikroprojekte (maximale Fördersumme: 1000 Euro).
Antragsberechtigt sind alle an der Universität Tübingen Beschäftigten, die Aufgaben in der Lehre wahrnehmen. Anträge können auch unter Beteiligung mehrerer Lehrender (unterschiedlicher Institute, Fachbereiche oder Fakultäten) gestellt werden. Die Förderlaufzeit beträgt maximal ein Jahr, wobei bei einer Projektlaufzeit von einem Jahr idealerweise jeweils ein Semester für Konzeption und (Material-) Entwicklung und ein weiteres für die Umsetzung, Erprobung und Evaluation des Lehr-/Lernkonzepts vorgesehen sind. Die Förderlaufzeit verlängert sich ausdrücklich nicht abhängig vom Einreichungsdatum.