Auch wenn Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem aktuellen Studiengang verloren haben, können Sie weiterhin ein Studium absolvieren, allerdings i.d.R. nicht mehr im gleichen Fach. Entscheidend ist die inhaltliche Nähe zwischen dem aktuellen und dem künftigen Studiengang. In Einzelfällen können auch formale Aspekte eine Rolle spielen, z.B. ob es sich um ein Hauptfach oder ein Nebenfach handelt.
Die Entscheidung, ob ein Studiengang trotz Verlust des Prüfungsanspruchs in einem verwandten Studiengang, an einer anderen Hochschule oder einem anderen Hochschultyp studiert werden kann, trifft die Hochschule bzw. der Studiengang, in den Sie wechseln möchten. Besteht keine inhaltliche Nähe zwischen dem aktuellen und dem künftigen Studiengang, so ist ein Fachwechsel in aller Regel möglich.
Weitere Informationen zu einem Wechsel des Studiengangs innerhalb der Universität Tübingen finden Sie auf der Wegweiserseite Wie funktioniert ein Fachwechsel?
Bitte bedenken Sie, dass der Verlust des Prüfungsanspruchs auch Auswirkungen auf eine BAföG-Förderung haben kann. Bitte erkundigen sie sich beim Amt für Ausbildungsförderung.