Uni-Tübingen

Förderbekanntmachungen

Auf dieser Seite informieren wir regelmäßig über aktuelle Förderbekanntmachungen. Folgende Ausschreibungen laufen im Moment:

BMBF-Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Beiträge zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsystemen“

Nachhaltige, effiziente und resiliente Produktionssysteme in der Landwirtschaft sind von grundlegender Bedeutung auf dem Weg zu einer funktionierenden nachhaltigen Bioökonomie. Eine der größten Herausforderungen für die landwirtschaftliche Primärproduktion ist die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und seiner globalen Konsequenzen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft. In diesem Zusammenhang kann eine moderne, leistungsfähige Pflanzenzüchtungsforschung im besonderen Maße dazu beitragen, die Ernährungssicherung für eine wachsende Weltbevölkerung und gleichzeitig eine zuverlässige Versorgung der Industrie mit Biomasse zu gewährleisten.

Im Rahmen dieser Ausschreibung fördern europäische und außereuropäische Partner gemeinsam internationale Verbundvorhaben, die neue Erkenntnisse und Technologien erforschen, um wichtige Beiträge für ein nachhaltiges und widerstandsfähiges Versorgungssystem in relevanten Bereichen der Lebensmittel- und der Biomasseproduktion für die Bioökonomie zu etablieren. Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung im Rahmen der Initiative „Green ERA-Hub“ europäische und internationale Verbundvorhaben für Forschung und Entwicklung zu fördern. Im Zuge dieser zweiten Förderbekanntmachung werden im Rahmen eines Wettbewerbs Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) ausgewählt, die unter das Schwerpunktthema „Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Gesundheit von Nutzpflanzen“ des Green ERA-Hub fallen.

Geltungsdauer: Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2032 hinaus

Hier gehts zur Förderbekanntmachung auf der Seite des BMBF.

BMBF-Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Wasserversorgung der Zukunft“ im Rahmen der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft

Ziel der Fördermaßnahme ist es, der notwendigen Modernisierung und Anpassung der Wasserversorgung in Deutschland durch Forschung und Innovationen neue Impulse zu geben und die Resilienz gegenüber zukünftigen Anforderungen zu stärken. Es gilt, praxisnahe und flexible Lösungen für die zukünftige Werterhaltung und Optimierung der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen sowie der darauf basierenden Betriebskonzepte weiterzuentwickeln und diese an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen.

Als Ergebnis der Förderinitiative sollen Technologien und organisatorische sowie strukturelle Lösungen zur Steigerung der Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung vorliegen, deren praktische Umsetzung in Kommunen und Pilot­regionen beispielhaft realisiert wurde. Dabei ist insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Lösungsansätze zu berücksichtigen. Die Bekanntmachung ist eine Initiative zur Förderung des Transfers von Forschung und Innovation in die Praxis und richtet sich explizit auch an Unternehmen der Wasserwirtschaft und die kommunalen Betreiber von Wasserinfrastrukturen. Damit soll die Übertragbarkeit auf andere Regionen vorangetrieben und die nachhaltige Anpassung der Wasserversorgungsinfrastruktur insgesamt beschleunigt werden.

Hier gehts zur Förderbekanntmachung auf der Seite des BMBF.

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“ (bis 2036)

Mit dieser Förderrichtlinie vom 16.11.2023 beabsichtigt das BMBF, im Rahmen der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung sowie der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA), Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Regel bis zu fünf Jahre zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung und der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen qualifizieren wollen. Ein übergeordnetes Ziel der Fördermaßnahme sind hervorragend ausgebildete Nachwuchskräfte der inter- und transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung mit attraktiven Karriereperspektiven in Wissenschaft und Praxis. Es werden interdisziplinär zusammengesetzte sozial-ökologische Nachwuchsgruppen gefördert, die mit transdisziplinärem Forschungsansatz innovative Ideen und Lösungen entwickeln, um Städte zukunftsfähig zu machen. Nach Möglichkeit werden neue Lösungsansätze vor Ort beispielsweise in einem Reallabor erprobt und deren potenzielle Nachhaltigkeitswirkung bewertet. Im Fokus stehen Städte und ihre funktional verflochtenen Umlandregionen in Deutschland. Je nach Forschungsfrage können sich Untersuchungen räumlich auf einzelne Quartiere, Städte, das Stadtumland oder Regionen mit mehreren städtischen Kernen beziehen. Städte in anderen europäischen Ländern können zum Beispiel im Rahmen vergleichender Arbeiten ebenfalls einbezogen werden. Projektskizzen sind in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 29. April 2024 und darauffolgend jeweils zum 29. April alle zwei Jahre bis zum 29. April 2028 vorzulegen. Hier gehts zur vollständigen Bekanntmachung der Förderrichtlinie auf der Webseite des BMBF.

BMBF-Förderrichtlinie Ideenwettbewerb "Neue Produkte für die Bioökonomie" (bis 30.06.2024)

Förderziel der Förderrichtlinie Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie" ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. Träger ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Der Zuwendungszweck sieht vor, (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen, sehr frühe und risikoreiche Produktideen für die Bioökonomie auszuarbeiten und die technische Umsetzung sowie die Sondierung wirtschaftlicher Verwertungsoptionen, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Ausgründung, vorzubereiten. Die Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ der Bundesregierung. Mit der Strategie wird das Ziel verfolgt, Deutschlands Vorreiterrolle in der Bioökonomie zu stärken und Technologien und Arbeitsplätze von morgen zu entwickeln. Dabei bekennt sich die Bundesregierung auch zu ihrer globalen Verantwortung in der international vernetzten Bioökonomie. Mehr Informationen zur Förderrichtlinie finden sich hier: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/07/Bekanntmachung19_Nationale-Bio%C3%B6konomiestrategie.html?view=renderNewsletterHtml