Uni-Tübingen

Erforderliche Nachweise und Fristen für die Immatrikulation

Notwendige Unterlagen zur Immatrikulation

Pflichtbeilagen für alle Studiengänge mit angestrebtem Abschluss Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen, theologischer Abschluss und Promotion sind generell:

1. Antrag auf Einschreibung - mit Unterschrift

2. Aktuelles Passbild (Vermerk des Vor- und Nachnamens auf der Rückseite) - muss nicht biometrisch sein

3. Gültiger Personalausweis oder Reisepass (einfache, unbeglaubigte Kopie mit deutlich erkennbarem Lichtbild, Name, Vorname und Geburtsdatum)

4. Zeugnis(se) / Dokument(e) zum Nachweis einer universitären Hochschulzugangsberechtigung - amtlich beglaubigte Kopie(n), erhältlich z. B. bei Gemeindeverwaltung, Notar, Schule (bitte beachten Sie: Kopien der Beglaubigungen sind nicht ausreichend):

Bereits im Rahmen eines Zulassungsverfahrens vorgelegte Nachweise zur Hochschulzugangsberechtigung sind erneut beizubringen.

5. Meldung zu Ihrem Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenversicherung:

Gesetzlich und privat Krankenversicherte müssen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Meldung zu ihrem Versicherungsstatus anfordern.

Die Kopie der Krankenkassenkarte / der Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Zusätzlich muss eingereicht werden

… für alle grundständigen Studiengänge (zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte):

… für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge, Master und alle internationalen Studierenden:

  • Zulassungsbescheid (einfache, unbeglaubigte Kopie)

… für Master-, Aufbau- und Promotionsstudiengänge:

  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung des Erststudiums (in deutscher, englischer oder französischer Sprache, ggf. in amtlicher Übersetzung) – amtlich beglaubigte Kopie. Liegt das Zeugnis noch nicht vor, so werden Sie vorläufig und unter Vorbehalt immatrikuliert. Die Frist zur Nachreichung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung des Erststudiums finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.
  • Für den Master of education ist zusätzlich der Nachweis über die Teilnahme am Online-Self-Assessmentverfahren TüSE - Check your Choice einzureichen.

… für Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

  • Nachweis über die Teilnahme am Lehrerorientierungstest (einfache, unbeglaubigte Kopie). Der Nachweis ist nur bei Einschreibung in das erste Fachsemester erforderlich. Weitere Informationen unter http://www.bw-cct.de/ oder hier

... für Studiengang Hebammenwissenschaft BSc.

  1. ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs nach § 5 Hebammengesetz (Original)
  2. Bescheinigung über Masern-Impfschutz bzw. Masern-Immunität (Original)
  3. ein Führungszeugnis Belegart 0E zur Vorlage bei Behörden (Original)
  • W I C H T I G: Prüfen Sie Ihren Posteingang / Briefkasten unter der Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben. Wir schicken Ihnen ein Formular zu mit dem Sie ein Führungszeugnis der Belegart OE gemäß § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz beantragen können. Es handelt sich hierbei um ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Beantragen Sie das polizeiliche Führungszeugnis möglichst sofort bei Ihrer Heimatgemeinde, da die Ausstellung einige Tage dauern kann und ohne das Führungszeugnis keine Einschreibung/Immatrikulation möglich ist. Das Führungszeugnis muss von der Behörde direkt an folgende Adresse geschickt werden:

Universität Tübingen
Studierendenabteilung
Wilhelmstraße 19
72074 Tübingen

Als Aktenzeichen geben Sie bitte Ihre Bewerbernummer an.

... für Studiengang Pflege BSc.

  1. ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs nach § 2 Pflegeberufegesetz (Original) 
  2. Bescheinigung über Masern-Impfschutz bzw. Masern-Immunität (Original)
  3. ein Führungszeugnis Belegart 0E zur Vorlage bei Behörden (Original) 
  • W I C H T I G: Prüfen Sie Ihren Posteingang / Briefkasten unter der Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben. Wir schicken Ihnen ein Formular zu mit dem Sie ein Führungszeugnis der Belegart OE gemäß § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz beantragen können. Es handelt sich hierbei um ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Beantragen Sie das polizeiliche Führungszeugnis möglichst sofort bei Ihrer Heimatgemeinde, da die Ausstellung einige Tage dauern kann und ohne das Führungszeugnis keine Einschreibung/Immatrikulation möglich ist. Das Führungszeugnis muss von der Behörde direkt an folgende Adresse geschickt werden:

Universität Tübingen
Studierendenabteilung
Wilhelmstraße 19
72074 Tübingen

Als Aktenzeichen geben Sie bitte Ihre Bewerbernummer an.

… wenn Sie bisher schon in Deutschland studiert haben:

  • Ordentliche Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Angaben zum Studienfach und den bisherigen Studienzeiten (Zahl Hochschul- und Urlaubssemester, Studienbeginn und -ende) - einfache, unbeglaubigte Kopie

(alternativ: Studienverlaufsbescheinigung(en) mit Angaben zu den bisherigen Studienzeiten (Zahl Hochschul- und Urlaubssemester, Studienbeginn und -ende) der bereits besuchten deutschen Hochschulen mit dem letzten Abgangsvermerk)

… bei Immatrikulation in ein höheres Fachsemester:

  • Ordentliche Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Angaben zu den bisherigen Studienzeiten (Zahl Hochschul- und Urlaubssemester, Studienbeginn und -ende) - einfache, unbeglaubigte Kopie

(alternativ: Studienverlaufsbescheinigung(en) mit Angaben zu den bisherigen Studienzeiten (Zahl Hochschul- und Urlaubssemester, Studienbeginn und -ende) der bereits besuchten deutschen Hochschulen mit dem letzten Abgangsvermerk

  • Nachweis über die Anrechnung von Studienleistungen: Bescheinigung der zuständigen Studienfachberatung über anrechnungsfähige Studienleistungen und -zeiten ⇒ Formular
  • Nachweis über studienfachliche Beratung (bei Studiengangwechsel im dritten oder in einem höheren Semester) von der zuständigen Studienfachberatung des angestrebten Studiengangs ⇒ Formular
  • Nachweis über bestandene Zwischenprüfung (bei Immatrikulationen für das fünfte und höhere Fachsemester) (amtlich beglaubigte Kopie)
    • gilt für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen) sowie im Lehramt (GymPO I) für die Fächer Biologie und Erziehungswissenschaft (erhältlich bei der zuständigen Studienfachberatung)
    • bei bisherigem Lehramtsstudium außerhalb Baden-Württembergs, zusätzlich eine Anrechnung der Studienleistungen der zuständigen StudienfachberatungFormular

… für erstes klinisches Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin:

  • Nachweis des bestandenen Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (ehem. Physikum) - amtlich beglaubigte Kopie

… für ein Zweitstudium:

  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung des Erststudiums (amtlich beglaubigte Kopie)

… für EU-Bürger/-innen:

… für internationale Studierende (ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung):

  • Zulassungsbescheid der Beratungs- und Zulassungsstelle für internationale Studierende mit dem Vermerk, dass die Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis der Deutschkenntnisse geprüft wurde. Eventuell müssen Sie vor der Immatrikulation noch Unterlagen, insbesondere Zeugnisse und Sprachnachweise, bei der Beratungs- und Zulassungsstelle für internationale Studierende vorlegen. Entsprechende Anforderungen dieser Unterlagen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
  • für Staatsbürger/innen von Nicht-EU-Staaten (nur für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin) - Nachweis Aufenthaltstitel im Original (Reisepass), ggf. Duldungsbescheinigung/Visum

… bei einem Parallelstudium (nur bei zulassungsbeschränkten Studienfächern):

  • Nachweis über die Zustimmung zu einem Parallelstudium von der Fakultät (im Original) ⇒ Weitere Informationen

… für Programm- und Zeitstudierende (z. B. ERASMUS- und Austauschstudierende):

  • Zulassungsbescheid – im Original
  • aktuelles Passbild (Vermerk des Vor- und Nachnamens auf der Rückseite)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass - einfache (unbeglaubigte) Kopie (mit deutlich erkennbarem Lichtbild, Name, Vorname und Geburtsdatum)
  • Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung – einfache, unbeglaubigte Kopie

Gesetzlich und privat Krankenversicherte benötigen eine aktuelle Bescheinigung von einer gesetzlichen Krankenversicherung (einfache, unbeglaubigte Kopie);

⇒ Gesetzlich Krankenversicherte reichen das Formblatt für die Hochschulen ein. Dieses wird von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt (hier finden Sie ein Muster).

⇒ Privat Krankenversicherte reichen einen Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ein; dieser wird von einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl ausgestellt.

Die Kopie der Krankenkassenkarte / der Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

  • Weitere Informationen zur Krankenversicherung
  • falls bereits in der Bundesrepublik Deutschland studiert: eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Angaben zu den bisherigen Studienzeiten (Zahl Hochschul- und Urlaubssemester, Studienbeginn und -ende) - einfache (unbeglaubigte) Kopie

alternativ: Studienverlaufsbescheinigung(en) mit Angaben zu den bisherigen Studienzeiten (Zahl Hochschul- und Urlaubssemester, Studienbeginn und - ende) der bereits besuchten deutschen Hochschulen mit dem letzten Abgangsvermerk

Datenschutzerklärungen für die Bachelorstudiengänge Hebammenwissenschaft und Pflege

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung Hebammenwissenschaft zur Einschreibung für den Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft und die Datenschutzerklärung Pflege zur Einschreibung für den Bachelorstudiengang Pflege (muss jeweils nicht mit dem Antrag auf Einschreibung eingereicht werden).

Hinweis zur Frist und Übermittlung der Einschreibeunterlagen

Die Immatrikulation wird vollzogen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Unterlagen sind daher vollständig einzureichen.

Beachten Sie, dass eine Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur unter Beifügung einer einfachen Kopie des Zulassungsbescheides von „hochschulstart.de“ oder der Universität Tübingen möglich ist. Dieser Zulassungsbescheid enthält eine Frist für die Einschreibung, die Sie unbedingt einhalten müssen. Wird diese Einschreibefrist auf dem Zulassungsbescheid nicht wahrgenommen, erlischt die Zulassung und der Platz wird an Nachrückende vergeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen kann innerhalb der Einschreibefrist auf schriftlichen Antrag (per Brief, Telefax oder E-Mail) unter Angabe und Nachweis des Hinderungsgrundes eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist genehmigt werden. Für Teillieferungen oder Nachreichungen gilt dasselbe.

Formular zur Nachreichung von Unterlagen

Vollmacht

Zugelassene Studienbewerber/-innen können sich bei der Immatrikulation unter Vorlage der Vollmacht im Original und einer einfachen, unbeglaubigten Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Was geschieht nach Abgabe des Immatrikulationsantrags

Nachdem Sie Ihren Immatrikulationsantrag online gestellt haben, das dazugehörige PDF aus dem System ausgedruckt und unterschrieben haben und dieses zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat der geschickt haben, wird dieser bearbeitet. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ein bis zwei Wochen. Von Juli bis September kommt es aufgrund der Bewerbung und Einschreibung aller neuen Studienanfänger des folgenden Wintersemesters zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten (bis zu vier Wochen). Bitte sehen Sie in dieser Zeit im Interesse einer zügigen Bearbeitung aller Anträge unbedingt von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung Ihres Immatrikulationsantrags ab.

Studienbescheinigungen können vor der Einschreibung nicht ausgestellt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf nach der Immatrikulation.