Uni-Tübingen

Studienorientierungsverfahren in Baden-Württemberg

Pflicht zur Teilnahme an einem Orientierungsverfahren

In Baden-Württemberg besteht die Pflicht, mit der Immatrikulation (Einschreibung) in einen grundständigen Studiengang einen Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zu erbringen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Online-Studienorientierungstest der Universität Tübingen

Die Universität Tübingen hat ein eigenes Self-Assessment entwickelt, das an unterschiedlichen Stellen im Verlauf der Studienfachwahl Unterstützung bietet. Vier flexibel nutzbare Module widmen sich den folgenden Fragen: Ist ein Studium überhaupt das richtige für mich? Welche Studiengänge der Universität Tübingen passen zu mir? Erfülle ich die Anforderungen bestimmter Studienfelder (z.B. Naturwissenschaften)? Womit beschäftigt man sich in den einzelnen Studiengängen?

Nach der Teilnahme kann ein Zertifikat ausgestellt und dem Antrag auf Immatrikulation an der Universität Tübingen beigelegt werden.

Weitere Online-Studienorientierungstests

Vom Land Baden-Württemberg gibt es einen fächerübergreifenden Orientierungstest http://www.was-studiere-ich.de/, der das Angebot aller Hochschulen in Baden-Württemberg abdeckt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs. Tests, die darüber hinaus anerkannt werden, sind beispielsweise der Studium-Interessentest , www.check-u.de oder www.borakel.de.

Gespräch in der Studienberatung

Der schriftliche Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren kann auch durch eine Studienberatung bei den Hochschulen oder beispielsweise bei den Beratern für akademische Berufe der Agentur für Arbeit erfolgen. Der Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren an einer anderen Hochschule wird von der Universität Tübingen anerkannt. Der schriftliche Nachweis über ein Beratungsgespräch im Rahmen des beantragten Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist ebenfalls als Studienorientierungsverfahren anerkannt.

Lehrerorientierungstest

Bevor Sie Ihr Lehramtsstudium aufnehmen, müssen Sie an einem besonderen, mit dem Kultusministerium abgestimmten Lehrerorientierungstest teilnehmen (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz LHG). Es handelt sich um den Online-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT). Den Nachweis über die Teilnahme am Lehrerorientierungstest müssen Sie dem Antrag auf Immatrikulation an der Universität Tübingen beilegen. Weitere Informationen finden Sie hier.