Uni-Tübingen

Gender, Diversity and Care Consulting

Chancengerechtigkeit ist nicht nur ein wesentliches Element erfolgreicher Forschung, sondern auch ein fester Bestandteil vieler Antragsverfahren. Das Gender and Diversity Consulting richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in der Planungsphase für einen Verbundforschungsantrag oder einen Exzellenzantrag befinden oder an verantwortlicher Stelle in einem bereits bestehenden Forschungsverbund oder Cluster tätig sind.

Eine überzeugende Gleichstellungsstrategie des Verbunds ist Teil eines gelungenen Antrags. Darüber hinaus muss in Verbundanträgen der DFG seit 2020 die Relevanz von Equity, Diversity und Care auf das Forschungsvorhaben reflektiert werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt in allen durch sie geförderten Forschungsverbünden und Projekten eine angemessene Berücksichtigung voraus. Bei der Bewertung von Förderanträgen (SFB, FOR, Cluster) spielen diese mittlerweile eine erhebliche Rolle. Es können (und sollen) Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen beantragt werden und zwar bis zu einer Höhe von jährlich 15.000 Euro für GRK und FOR bzw. 30.000 Euro für SFB. Und auch die Europäische Union sowie andere Drittmittelgeber messen der Förderung der Gleichstellung in der Wissenschaft einen hohen Stellenwert bei.

Das Gender & Diversity Consulting des Teams Equity steht allen Antragsinitiativen der Unversität Tübingen hierbei beratend zur Seite. Wir bieten eine qualifizierte, gleichstellungsbezogene und diversitätsbezogene Antrags­bera­tung an:

Beratung und Unterstützung

  • Beratung zur Erstellung eines Konzepts zur Chancengerechtigkeit und des Chancengleicheitsplan
  • Bereitstellung von Daten und Informationen (inkl. Bausteinen zur Darstellung der aktuellen hochschulweiten Chancengleichheitsmaßnahmen)
  • Mitarbeit und Prüfung des Antrags in Hinblick auf Chancengleichheit
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Begehung, in Bezug auf die Darstellung der Chancengleichheitsangebote und der Einbettung dieser in die Gesamtstrategie der Universität
  • Bei Bedarf Reflexion zur Integration von Gender- und Diversitätsaspekten in die Forschungsvorhaben

Konzeption von Maßnahmen

  • Entwicklung von Konzepten

  • Veranstaltungen wie Vorträge oder Sensibilisierungstrainings

Während der Laufzeit

  • Unterstützung bei (jährlichen) Bedarfsanalysen und bei der Entwicklung von Zielen

  • Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung struktureller und individueller verbundspezifischer Maßnahmen, Angebote und Trainings zu den Themen Chancengleichheit, Vereinbarkeit, Nachwuchsförderung für Wissenschaftlerinnen und Sensibilisierung

  • Beratung der Koordinations- und Leitungsebene zu verbundspezifischen Gleichstellungsaktivitäten

  • Vernetzungsangebote zu anderen Forschungsverbünden und in die Universität

  • Unterstützung bei der Abstimmung gleichstellungsrelevanter Fragen mit der DFG

  • Individuelle Beratung von Mitarbeitenden

  • Beratung der Koordination und Leitung

  • Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen

  • Vermittlung von Referent*innen, Trainer*innen, etc.

Downloads & Links

Chancengleichheitsplan Universität Tübingen (Planungszeitraum 2023-2027)

Der Gleichstellungsplan der Universität Tübingen ist das grundlegende Dokument, in dem die Universität umfassend ihre Ziele, Strategien und Maßnahmen im Themenfeld Chancengleichheit / Equity beschreibt.

Als Teil der Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität entspricht er den Richtlinien des Landeshochschulgesetzes für Gleichstellungspläne und hat eine Laufzeit von 2023 bis 2027.

Der Gleichstellungsplan erfüllt die Vorgaben der Europäischen Kommission für Gleichstellungspläne und ermöglicht es der Universität Tübingen und ihren Angehörigen damit, Anträge im Rahmenprogramm Horizon Europa zu stellen.

Gleichstellungsplan der Universität Tübingen

Rechtliche Grundlage des Gleichstellungsplans

Die rechtliche Grundlage für den Gleichstellungsplan der Universität Tübingen ist das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.

In § 4 Absatz 7 heißt es:

Die Hochschulen stellen für die Dauer von fünf Jahren Gleichstellungspläne für das hauptberuflich tätige Personal auf und stellen darin dar, wie sie die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern gemäß § 2 Absatz 4 fördern. Die Gleichstellungspläne enthalten konkrete Steigerungsziele und Festlegungen zu personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen, mit denen die Frauenanteile auf allen Ebenen sowie auf allen Führungs- und Entscheidungspositionen erhöht werden, bis eine paritätische Besetzung erreicht ist. Die Steigerungsziele für das wissenschaftliche und künstlerische Personal orientieren sich mindestens an dem Geschlechteranteil der vorangegangenen Qualifizierungsstufe im wissenschaftlichen und künstlerischen Dienst (Kaskadenmodell). Der Gleichstellungsplan stellt dar, inwieweit die Ziele des Vorgängerplans erreicht wurden, und bewertet die Fortschritte bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Das Wissenschaftsministerium kann für die Gleichstellungspläne Richtlinien vorgeben. Der Gleichstellungsplan ist nach der Zustimmung des Wissenschaftsministeriums gemäß § 7 zum Struktur- und Entwicklungsplan im Internet zu veröffentlichen; personenbezogene Daten sind von der Veröffentlichung auszunehmen. Das Rektorat legt dem Senat und dem Hochschulrat nach drei Jahren einen Zwischenbericht zum Stand der Erfüllung des Gleichstellungsplans vor.

Weiter heißt es in § 7 Absatz 1:

Die Hochschulen stellen für einen Zeitraum von fünf Jahren Struktur- und Entwicklungspläne auf und schreiben sie regelmäßig fort. In den Plänen stellen die Hochschulen die für ihre Profilbildung und strategische und organisatorische Entwicklung wesentlichen Leitlinien im Vergleich zum vorangegangenen Planungszeitraum sowie den Gleichstellungsplan nach § 4 Absatz 7 dar und treffen Festlegungen für die künftige Verwendung freiwerdender Stellen von Professuren. Dabei orientieren sich die Hochschulen an ihren in § 2 festgelegten Aufgaben und an den im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen festgelegten Zielen.

In § 2, in dem die Aufgaben der Hochschulen geregelt sind, heißt es in Absatz 4:

Die Hochschulen fördern die Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass alle Mitglieder und Angehörigen unabhängig von der Herkunft und der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der Religion und Weltanschauung gleichberechtigt an der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb der Hochschule teilhaben können. Die Hochschulen werben im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei den an der Hochschule unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Aufnahme eines Studiums. Sie fördern die Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben.

Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ der DFG

Datenbank Gleichstellungs- und Diversitätsmaßnahmen „INKA“

DFG’s Research-Oriented Equity and Diversity Standards

www.dfg.de/equity_diversity_standards

Powerpoint Exzellenzcluster Vollanträge