Uni-Tübingen

Promotionsinteressierte

Sie interessieren sich für eine Promotion? Unser Infoportal versorgt Sie mit Informationen zu den ersten Schritten!

Vier Schritte zur Promotionsvorbereitung

Schritt 1: Infos zur Promotion

Was ist eine Promotion?

Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit – der Dissertation – und einer mündlichen Prüfung. Der Doktortitel ist damit der höchste akademische Grad, den Universitäten verleihen können.  

Eine Promotion ist Voraussetzung für eine Karriere in Wissenschaft- und Forschung. In Deutschland kann eine Promotion darüber hinaus zahlreiche weitere Karrierewege eröffnen, da auch Führungspositionen im öffentlichen Sektor oder in der Wirtschaft häufig mit Promovierten besetzt werden. In einigen Fächern, beispielsweise in der Chemie, wird die Promotion auch für den außeruniversitären Berufseinstieg erwartet, sodass ca. 90 Prozent der Chemikerinnen und Chemiker ihr Universitätsstudium mit einer Promotion abschließen. Tatsächlich geht der Großteil der Promovierten in den außeruniversitären Arbeitsmarkt und nur ein kleiner Teil verbleibt in der Forschung. 

Annahme als DoktorandIn

Die Annahme als DoktorandIn sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Grundlage dafür ist die Betreuungszusage Ihrer BetreuerIn mit der/dem Sie hierzu eine Betreuungsvereinbarung unterzeichnen. Den Vordruck für die Vereinbarung gibt  es auf der Seite des Promotionsbüros Ihrer Fakultät. Die Annahme erfolgt durch die Fakultät, in der Sie Ihren Doktortitel erlangen möchten. 

Die Annahme sichert Sie als DoktorandIn in mehrfacher Hinsicht ab: 

  • Prüfung der Voraussetzungen: Für die Annahme wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Promotion erfüllen, die in der Promotionsordnung festgelegt sind. 

  • Zusicherung der Betreuung: Die Annahme sichert Ihren Rechtsstatus als DoktorandIn, das bedeutet, dass sich sowohl die Fakultät als auch die BetreuerInnen verbindlich bereit erklären, Ihre gesamte Promotion zu betreuen. 

  • Gültigkeit der Promotionsordnung: Promotionsordnungen werden, wie andere Prüfungsordnungen auch, von Zeit zu Zeit geändert. D.h. es genügt nicht, wenn angehende Promovierende einmal in der Promotionsordnung nachlesen, ob sie z.B. die Voraussetzungen für eine Promotion in einem bestimmten Fach erfüllen. Die Regelungen könnten sich ändern, ohne dass Promovierende davon erfahren – denn erst mit der Annahme werden Promovierende systematisch erfasst und damit für die Fakultät und die Universität sichtbar. D.h. erst damit wird sichergestellt, dass Promovierende über Änderungen der Promotionsordnung sowie evtl. Übergangsregelungen bei Änderungen direkt informiert werden. 

  • Stimmrecht für Doktorandenkonvente: Die Doktorandenkonventen sind die Interessensvertretung aller zur Promotion angenommenen DoktorandInnen an der Universität. Sie sind vom Landeshochschulgesetz als solche vorgesehen und auf Fakultätsebene angesiedelt. Voraussetzung für die Teilnahme am jeweiligen Doktorandenkonvent sowie das Stimmrecht ist die Annahme als DoktorandIn an der Fakultät. 

Die Annahme zur Promotion ist sowohl Voraussetzung für die Einschreibung als DoktorandIn als auch für die Teilnahme am Qualifizierungsprogramm der Graduiertenakademie. 

Immatrikulation

Sobald Sie von der zuständigen Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angenommen wurden, müssen Sie sich seit 30.03.2018 durch das Studierendensekretariat als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent einschreiben lassen. Die Bescheinigung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden. Die Bescheinigung erhalten Sie von der Fakultät. Personen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb von Deutschland erworben haben, benötigen vor der Einschreibung eine Zulassung der Abteilung für Beratung und Zulassung Internationaler Studierender. Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Brunner (study@uni-tuebingen.de). 
Durch die Immatrikulation haben Sie weiterhin Studierendenstatus, d.h. Sie erhalten Vergünstigungen durch Ihren Studierendenausweis und haben Anspruch auf das Semesterticket. Bei der Einschreibung fallen Gebühren an. 
Weitere Informationen und die Einschreibeformulare finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats. Dort finden Sie auch Informationen, wie Sie sich ggf. von der Immatrikulationspflicht befreien lassen können. Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie hauptberuflich an der Universität Tübingen tätig sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten). 
 
Wenn Sie bereits durch Ihr Studium an der Universität Tübingen eingeschrieben sind, müssen Sie sich für die Promotion nicht neu einschreiben, sondern können sich lediglich umschreiben. Sie behalten dann Ihren alten Studierendenausweis und Ihre Immatrikulationsnummer. Weitere Informationen zur Umschreibung finden Sie hier

Individualpromotion

Am häufigsten werden Promotionen als Individual- oder Einzelpromotion durchgeführt, insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Dabei wählen die Promovierenden in Absprache mit ihren BetreuerInnen ein Forschungsthema für die Promotion und bearbeiten dieses eigenständig. Die Betreuung wird auf Basis individueller Absprachen gestaltet. Die meisten BetreuerInnen bieten für ihre Promovierenden regelmäßige Doktorandenkolloquien an, doch darüber hinaus gibt es in der Regel keine zusätzlichen Anforderungen. Die Individualität dieser Promotionsform stellt daher zugleich die größte Herausforderung dar – nämlich die umfassende Organisation des individuellen Promotionsprojekts sowie das anspruchsvolle Selbstmanagement. 

An der Universität Tübingen gibt es mittlerweile mehrere Ansätze, um die Ausgestaltung der Individualpromotion zu unterstützen. Dazu gehört z.B. die Einführung von Betreuungsvereinbarungen, die mit der Betreuungszusage zwischen den Promovierenden und ihren (in der Regel) zwei BetreuerInnen geschlossen werden. Darin sind nicht nur Rechte und Pflichten, sondern darüber hinaus auch (fortzuschreibende) Zeitpläne für regelmäßige Betreuungsgespräche und Zwischenberichte festgehalten. 

Programmpromotion

Eine vergleichsweise junge Alternative zur Individualpromotion stellt die Promotion in einem Promotionsprogramm dar, häufig auch als strukturierte Promotion bezeichnet. Promotionsprogramme können ganz unterschiedliche Namen tragen und vielfältig ausgestaltet sein. Zu den Promotionsprogrammen an der Universität Tübingen gehören unter anderem DFG-Graduiertenkollegs und die Promotionsverbünde („Minigraduiertenkollegs“). 

Die Vielfalt der Namen mag verwirren – ganz allgemein zeichnet sich alle Promotionsprogramme aber dadurch aus, dass 

  • ein gemeinsamer thematischer oder struktureller Forschungskontext gegeben ist, etwa durch ein Forschungsumfeld wie in einem Graduiertenkolleg, 

  • die Promovierenden ein koordiniertes Förderprogramm mit Lehrveranstaltungen und Workshops, häufig als Curriculum gestaltet, durchlaufen, 

  • die Aufnahme in das Promotionsprogramm in der Regel auf Bewerbung und nach Durchlaufen eines Auswahlprozesses erfolgt, wofür auch die thematische Passung eine Rolle spielt. 

Eine Übersicht der existierenden Promotionsprogramme finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Fakultäten. Informationen zu Ausschreibungen und Terminen finden Sie auf den Seiten der Programme. 

Medizinische Fakultät: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/medizinische-fakultaet/promotionen 

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: https://uni-tuebingen.de/de/30559 

Philosophische Fakultät: https://uni-tuebingen.de/de/23258 ; https://uni-tuebingen.de/de/23256  

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: https://uni-tuebingen.de/de/44606  

Graduate Training Centre of Neuroscience: https://www.neuroschool-tuebingen.de/

Schritt 2: Themenfindung

Möglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ein Thema für Ihr Dissertationsprojekt zu finden. Sie können ein Thema aus persönlichem Interesse wählen, Ihre eigene Abschlussarbeit vertiefen/ausweiten oder Sie können sich bei der Suche nach einem neuen Thema an den Forschungsprogrammen wissenschaftlicher Einrichtungen (Graduiertenkollegs, Graduate Schools oder internationalen Promotionsprogrammen) orientieren. Im naturwissenschaftlichen Bereich kommt es oft vor, dass bestimmte Themen durch die Forschungsschwerpunkte der Betreuerin oder des Betreuers vorgegeben werden oder Promotionsstellen zu einem bestimmten Thema ausgeschrieben werden.

Kriterien

Ihr persönliches Interesse sollte Sie bei der Planung des Forschungsvorhabens leiten. Versuchen Sie daher eine Fragestellung zu finden, die Ihr Interesse weckt und die in der Forschung noch nicht hinreichend untersucht wurde. Identifizieren Sie die „Forschungslücke“, die Sie durch Ihr Projekt schließen möchten. Folgende Kriterien und Fragen können bei der Erarbeitung des Dissertationsthemas relevant sein:  

  • Gibt es schon andere Arbeiten zu dieser Fragestellung?  
  • Ist das Projekt so gewählt, dass es in drei Jahren umsetzbar ist? 
  • Was trägt mein Forschungsbeitrag Neues zur scientific community bei? 
  • Setzt sich mein Thema mit aktuellen Forschungsfragen auseinander? 
  • Ist mein Thema für die Forschung längerfristig relevant? 
  • Hilft es mir dabei, meine beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen? 

Ratschlag für die Themenfindung

Folgen Sie Ihren Interessen, lesen Sie aktuelle Forschungsliteratur und belegen Sie weiterführende Seminare. Dies kann hilfreich sein, das wissenschaftliche Potenzial eines Themas einzuschätzen. Seien Sie sich dabei stets bewusst, dass die Themenfindung ein Prozess ist, der einige Zeit in Anspruch nimmt. Es ist normal und notwendig, ein Thema zu Beginn weiter zu fassen und dieses dann im Laufe der Bearbeitung zunehmend einzugrenzen. 

Schritt 3: Betreuung

Wer kommt in Frage?

Nicht selten erhalten Promovierende ein Angebot zur Betreuung von der/dem ProfessorIn, die bzw. der bereits ihre Masterarbeit betreut hat. In strukturierten Promotionsprogrammen (z.B. Graduiertenkollegs) ist der Kreis der möglichen Betreuenden meistens auch bereits eingegrenzt und die Betreuung wird nach der Aufnahme in das Programm geklärt. Ist dies nicht der Fall, müssen die Promovierenden selbst eine geeignete/n Betreuungsperson finden.

Wie geht man bei der Suche vor?

Eine erste Recherche über die Webseite der jeweiligen Fakultät zeigt Ihnen, welche Forschungsschwerpunkte an der Fakultät vertreten sind. Fakultäten richten in der Regel Lehrstühle und Arbeitsgruppen zu bestimmten Forschungsfeldern ein. Aber auch die Lebensläufe und Publikationslisten der Forschenden können hier Aufschluss geben. Die potentielle Betreuungsperson sollte dann per E-Mail kontaktiert werden, um auszuloten, ob Interesse an einer Betreuung besteht und ggf. einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Stellen Sie sich und Ihr Forschungsvorhaben kurz vor. Es sollte deutlich werden, warum Sie für die Bearbeitung des Themas geeignet sind und dass das Thema relevant ist. Oberflächlich formulierte E-Mailanfragen, in denen nur knapp auf angehängte Lebensläufe verwiesen wird, werden häufig nicht beantwortet.

Was muss geklärt werden?

Im persönlichen Gespräch spielt dann das Exposé eine entscheidende Rolle, anhand dessen die Professorin oder der Professor sich ein Bild über die Vorstellungen und Ziele der angestrebten Promotion machen kann. 

Folgende Fragen können Sie dabei unterstützen, die/den geeignete/n BetreuerIn zu finden: 

  • Ist die/der ProfessorIn in meinem Promotionsgebiet einschlägig? 

  • Ist ein optimales Forschungsumfeld für mein Promotionsthema gegeben? 

  • Sind geeignete Netzwerke vorhanden, in die ich mit meiner Arbeit eingebunden werden kann? 

Ratschlag für die Suche

Seien Sie nicht ungeduldig, wenn ein/e ProfessorIn nicht direkt auf Ihre Anfrage per E-Mail reagiert. ProfessorInnen sind in der Regel sehr beschäftigt und es kann eine Weile dauern, bis sie auf E-Mails reagieren. ProfessorInnen können selbst entscheiden, ob sie ein Promotionsprojekt betreuen möchten. Eine Bewerbung bei der Fakultät oder Universität mit anschließender automatischer Zuteilung von BetreuerInnen ist nicht möglich.

Schritt 4: Gute wissenschaftliche Praxis

Was bedeutet Gute Wissenschaftliche Praxis?

Gute Wissenschaft beruht auf Grundwerten wie Integrität, Transparenz und Ehrlichkeit. Diese Werte sind international anerkannt und unabhängig von der jeweiligen Fachdisziplin. Nur durch sie kann sichergestellt werden, dass Forschung ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und Verantwortung gerecht wird. Geraten diese Werte in Vergessenheit, besteht die Gefahr eines Vertrauensverlustes gegenüber Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern und den Ergebnissen ihrer Arbeit. Erweisen sich Forschungsergebnisse aufgrund von Datenmanipulationen oder sogar -fälschungen als unzuverlässig oder stehen Personen der Öffentlichkeit im Verdacht, Teile ihrer Dissertation plagiiert zu haben, gerät nicht nur die Einzelperson in Verruf, sondern auch das Wissenschaftssystem an sich. Zudem bedeutet Fehlverhalten immer auch eine Verschwendung von Ressourcen: Fördermittel finanziert aus Steuergeldern, die Arbeitszeit und Energie der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etc. Insbesondere in klinisch forschenden Disziplinen können die Folgen noch gravierender sein, wenn z.B. Probandinnen/Probanden von den Auswirkungen einer Missachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis betroffen sind. 

Richtlinien Guter Wissenschaftlicher Praxis

Alle Angehörigen der Eberhard Karls Universität Tübingen sind den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis uneingeschränkt verpflichtet. Die Universität Tübingen hat die „Verfahrensordnung der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft“ sowie die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ verabschiedet. 

Zentrale Themenkomplexe, die besonders für Promovierende und WissenschaftlerInnen in der Qualifikationsphase relevant sind, sind u.a. Plagiatsvermeidung, Regelungen zu Publikation und Autorschaft sowie Datenmanagement. Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden sich auch im DFG Kodex. Die Regelungen der Universität beruhen auf den Regelungen die sich im DFG Kodex finden.

DFG Kodex 

Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten kann viele Gründe haben: hoher Druck möglichst schnell und viel zu publizieren, um im Konkurrenzkampf um Fördermittel bestehen zu können, Rationalisierung des Fehlverhaltens aufgrund der Überzeugung, dass die eigene Hypothese in jedem Fall richtig sein muss oder der Wunsch, möglichst schnell einen Titel zu erlangen, um beruflich voranzukommen, sind nur einige davon. Nicht immer führen diese Motivationsgründe zu einem gravierenden Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Oft führen sie aber zu fragwürdigen Vorgehensweisen, die in der Grauzone zum Fehlverhalten liegen. Für Promovierende und WissenschaftlerInnen in der Qualifikationsphase ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema und den geltenden Regelungen auseinanderzusetzen, um eigenes Wissen aufzufrischen, fragwürdige Praxis oder gar Fehlverhalten zu erkennen und sich mit der Verfahrensweise bei Verdacht auf Fehlverhalten vertraut zu machen. Die Graduiertenakademie bietet dazu regelmäßig Workshops zum Thema gute wissenschaftliche Praxis an.

Ombudspersonen

Ombudspersonen fungieren als Anlaufstellen bei Konflikten oder Problemen. An der Universität Tübingen gibt es verschiedene Arten von Ombudspersonen für bestimmte Themen: 

  • Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis: Die DFG fordert alle Forschungseinrichtungen in Deutschland, Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis zu bennen. An der Universität Tübingen komme diese Ombudspersonen (ehemals Vertrauenspersonen) aus drei Bereichen: den Geisteswissenschaften, den Naturwissenschaften und der Medizin. In jedem Bereichen werden 2 Ombudspersonen vom Senat benannt, es gibt jeweils 2 StellvertreterInnen. Die Ombudspersonen können von allen WissenschaftlerInnen an der Universität bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis oder bei Verdachtsfällen auf wissenschaftliches Fehlverhalten kontaktiert werden. Anfragen werden vertraulich behandelt. Die Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis sind nicht auf Fakultätsebene angesiedelt, d.h. WissenschaftlerInnen können sich an jede Ombudsperson wenden. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein eine Ombudsperson zu kontaktieren, die dem eigenen Fach nahe steht. Bei einem Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten gehen die Ombudspersonen diesem nach. Erhärtet sich dieser Verdacht, übergibt die Ombudsperson den Fall an die Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten, die ein offizielles Verfahren einleitet. 

  • Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten: Das Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht seit 2014 die Einsetzung von speziellen Ombudspersonen als Ansprechpersonen für Promovierende vor (§38 (4) LHG). An der Universität Tübingen sind diese Ombudspersonen auf Fakultätsebene angesiedelt. Sie sind Anlaufstelle für Promovierende bei Konflikten, die sich im Rahmen der Promotion ergeben, z.B. zwischen Promovierender oder Promovierendem und Betreuerin bzw. Betreuer. Die Promotionsordnungen der Fakultäten legen fest, wer das Amt der Ombudsperson übernimmt. I.d.R. wird das Amt durch die DekanInnen oder ProdekanInnen ausgeübt. 

Beratungsangebot Graduiertenakademie

Die Graduiertenakademie bietet ein Beratungsangebot für Promotionsinteressierte und Promovierende an. Hier können Sie sämtliche ausstehende Fragen klären.

Fördermöglichkeiten für die Promotion

Zur Finanzierung einer Promotion gibt es verschiedene Möglichkeiten (Stipendien, bezahlte Promotionsstellen, Eigenfinanzierung). Hier finden Sie weitere Informationen und Weiterleitungen.

Studienorganisation

Als Promovend muss man, ähnlich wie bei einem Studium, ebenfalls eingeschrieben sein. Über die wichtigsten Punkte um Immatrikulation und verwandte Themen können Sie sich hier informieren.

Karrierewege

Die Promotion bietet unterschiedliche Möglichkeiten seine eigenen Lebensziele in beruflichen Laufbahnen zu verwirklichen. Hier finden Sie eine Übersicht Ihrer Möglichkeiten und ausführliche Informationen.

Promotionsbüros

Während der Promotion ist Ihre jeweilige Fakultät eine wichtige Anlaufstelle. Hier erhalten Sie die Bescheinigung über die Annahme als DoktorandIn, reichen nach Fertigstellung Ihre Dissertation ein und erhalten die Einladung zu Ihrem Promotionskolloquium. In den meisten Fakultäten übernimmt das jeweilige Promotionsbüro diese Aufgaben. Dieses ist in der Regel im Dekanat der Fakultät angesiedelt. Wenn Sie Fragen zu Formalitäten rund um die Promotion haben (Antrag auf Annahme, Einreichung, sprachliche Voraussetzungen, Wechsel der/des Betreuerin/Betreuers etc.), wenden Sie sich am besten an das Promotionsbüro. Auf der jeweiligen Webseite erhalten Sie auch wichtige Informationen (z.B. Merkblatt zum Promotionsverfahren, Hinweise zur kumulativen Promotion o.ä.) sowie die jeweils aktuell gültige Promotionsordnung. 

Ihre Ansprechpartnerin

Sara Rogalski
Ansprechperson für Promovierende und Promotionsinteressierte
+49 7071 29-76427
sara.rogalskispam prevention@uni-tuebingen.de