Uni-Tübingen

Eine Professur in Deutschland

Der Weg zu einer Professur in Deutschland kann sich von den akademischen Gepflogenheiten unterscheiden, die Sie aus Ihrem Heimatland kennen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Einblick in die Karrieremöglichkeiten an der Universität Tübingen geben. Die bereitgestellten Informationen sollen Ihnen zum Einen dabei helfen, sich mit dem deutschen Hochschulsystem vertraut zu machen. Zum anderen wollen wir Ihnen wichtige Fakten an die Hand geben, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen sollen, sich für eine Professur an der Universität Tübingen zu entscheiden.

 

Gemeinsame Berufung

Tübingen beherbergt auch mehrere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen von Weltrang, darunter verschiedene Institute der Max-Planck-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie Forschungseinrichtungen der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und der Leibniz-Gemeinschaft. Gelegentlich werden Kooperationsprofessuren ausgeschrieben. Bewerber*innen haben so die Möglichkeit, ihre wissenschaftliche Laufbahn nicht nur an der Universität, sondern gleichzeitig auch an einer kooperierenden Forschungseinrichtung fortzusetzen.  

Lehrdeputat

Als Professor*in ist man verpflichtet, Lehrveranstaltungen abzuhalten. An deutschen Universitäten wird der Umfang dieser Lehrverpflichtung in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Damit ist die Stundenanzahl gemeint, die pro Woche gelehrt wird, wobei sich eine SWS aus 45 Minuten Lehre und 15 Minuten Vorbereitungszeit zusammensetzt. W1-Professor*innen, auch Juniorprofessor*innen genannt, lehren vier SWS vor und sechs SWS nach der Zwischenevaluation. Ordentliche W3-Professor*innen lehren neun SWS, Hochschuldozent*innen zwölf SWS. Professor*innen und Dozent*innen können in Ausnahmefällen eine Reduzierung ihrer Lehrverpflichtung beantragen. Im Normalfall ist die Universität jedoch darauf bedacht, dass alle Wissenschaftler*innen und Dozent*innen ihre Lehrverpflichtung vollumfänglich erfüllen. Dies soll sicherstellen, dass möglichst viele Studierende von der Expertise der Lehrenden profitieren und Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse erhalten können. 

Forschungssemester

Nur ordentliche W3-Professor*innen können ein Forschungssemester beantragen. Sie haben Anspruch darauf, alle neun Semester von ihren Lehr- und Verwaltungspflichten freigestellt zu werden, um spezifischen Forschungsvorhaben nachzugehen und ihr Lehrangebot zu verbessern. Für die Zeit ihrer Abwesenheit müssen sie ihrem*ihrer Dekan*in nachweisen, dass Mitarbeitende aus dem bestehenden Personalbestand ihre Lehrveranstaltungen vertreten können. 

Akademische Selbstverwaltung

In der Regel sind deutsche Universitäten selbstverwaltet. Das bedeutet, dass von Professor*innen erwartet wird, sich im Laufe ihrer Karriere in verschiedenen Funktionen aktiv an der Leitung ihres Fachbereichs, ihrer Fakultät und ihrer Universität zu beteiligen. Die aktive Mitarbeit in verschiedenen Gremien, in Berufungs- sowie in Prüfungskommissionen gehört zu den traditionellen Aufgaben von Professor*innen an deutschen Universitäten. Ebenfalls möglich ist die Wahl in den Akademischen Senat, ein Gremium, das für die Gesamtentwicklung der Universität zuständig ist. Einige Fakultäten der Universität Tübingen beschäftigen hauptamtliche Dekan*innen. Sie werden aus den Reihen der Professor*innen gewählt. Andere Dekan*innen und Prodekan*innen übernehmen die Leitung für eine kürzere Amtszeit. Sie können dann parallel zu ihrem Amt einer reduzierten Lehrverpflichtung nachgehen. Management- und Führungserfahrung können bei einer Bewerbung auf eine Professur daher von Vorteil sein.

Akademische Freiheit und gute wissenschaftliche Praxis

Die Professor*innen genießen vollständige Unabhängigkeit in Lehre und Forschung. Die Freiheit für Kunst und Wissenschaft sowie für Lehre und Forschung ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Damit eng verbunden ist die Meinungsfreiheit, deren Bedeutung in einem Grundsatzpapier des Universitätssenats besonders hervorgehoben wird (siehe dazu die Grundsätze des Universitätssenats aus dem Jahr 2020). Die Universität Tübingen bekennt sich kompromisslos zur akademischen Freiheit und fordert diese auch von allen akademischen Kooperationspartner*innen(, unabhängig davon, wo sie herkommen).

Gleiches gilt für die gute wissenschaftliche Praxis. Die Universität Tübingen erwartet von all ihren Forschenden, sich an die etablierten Standards der guten wissenschaftlichen Praxis zu halten und diese Werte ihren Studierenden und Doktoranden zu vermitteln. Ein klares Bekenntnis zu guter wissenschaftlicher Praxis ist ebenfalls obligatorisch bei der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln auf nationaler und internationaler Ebene.

Als Leitlinien dienen dabei sowohl schriftliche Stellungsnahmen wichtiger Förderorganisationen als auch Positionspapiere der Universität selbst. Neben medizinischen Forschungsprojekten am Menschen, für die eine separate Ethikkommission zuständig ist, erfordern Tierversuche von den Forschenden größtmögliche Sensibilität (siehe dazu Tübinger Grundsätze zum Wohlergehen von Tieren zur Tierforschung). 

Universitätsklinikum

Die Universität Tübingen verfügt über eine bedeutende medizinische Fakultät und ein großes Universitätsklinikum (UKT). Die Medizinische Fakultät gehörte 1477 zu den vier Gründungsfakultäten der Universität Tübingen. Mit ihren nicht-klinischen Einrichtungen sowie ihrem Forschungs- und Lehrbereich ist sie eine der größten medizinischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg und korrespondiert mit den jeweiligen Organisationseinheiten des Universitätsklinikums. Das UKT heißt Patient*innen aus aller Welt willkommen, die in den Kliniken behandelt werden möchten und von den hohen Standards in Forschung, Patientenversorgung und Pflege profitieren wollen.

Von den Professor*innen der Medizinischen Fakultät und der Kliniken wird in der Regel erwartet, dass sie neben Forschung und Lehre auch die Versorgung der Patient*innen übernehmen

Homepage des Universitätsklinikums

Amtssprache Deutsch

Diversität ist der Universität Tübingen ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund werden die Unterstützungsangebote für internationalen Mitarbeitende kontinuierlich verbessert. Offizielle Dokumente und Formulare sind als Übersetzung verfügbar und verschiedene Serviceleistungen werden von Mitarbeiter*innen in englischer Sprache angeboten.  

Um an der Universität Tübingen arbeiten zu können, müssen Sie nicht fließend Deutsch sprechen. Dennoch ist die Amtssprache Deutsch. Die rechtsverbindliche Fassung offizieller Dokumente (einschließlich des Berufungsangebots mit den dazugehörigen Verhandlungsergebnissen) wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) in Baden-Württemberg daher ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellt. 

Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Die Universitätsgleichstellungsbeauftragte wird aus den Reihen der Professorinnen (und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen) gewählt und unterstützt den Gleichstellungsausschuss des Senats sowie die Gleichstellungsbeauftragten und -Ausschüsse der einzelnen Fakultäten. Die Referentinnen für Gender Equality unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte und stehen allen Studierenden, Forschenden und Fakultätsangehörigen der Universität sowie externen Parteien als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Zu den Aufgaben der Diversitäts-Referentinnen gehören unter anderem die Bereitstellung von Informationen zu Programmen, die die Gleichstellung in der Forschung fördern, sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Drittmitteln, die einen besonderen Fokus auf Gleichstellungsmaßnahmen legen. Auch in Fällen von sexueller Belästigung stehen sie Betroffenen unterstützend zur Seite. Zudem erstellen sie Leitfäden für gendersensible Sprache und helfen bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen für einzelne Forscherinnen. Ganz allgemein zielt die Gleichstellungsarbeit an der Universität darauf ab, Strukturen aufzubauen, die eine Gleichbehandlung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen gewährleisten.

Das Team Equity unterstützt die Universität Tübingen bei ihrem Ziel, eine Hochschulkultur zu entwickeln, die auf Vielfalt und Chancengleichheit basiert und in der alle Mitglieder ihre individuellen Fähigkeiten unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, sozialem und religiösem Hintergrund, Behinderung oder sexueller Orientierung entfalten und einbringen können. Die Diversitätsstrategie der Universität kann auf deren Website nachgelesen werden. 

Das dem Team Equity angeschlossene Diversitätsbüro ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung einer Diversitätspolitik, die alle Bereiche der Universität Tübingen umfasst und Diversität in all ihren Dimensionen berücksichtigt. Für alle Fragen rund um die Themen Diversität, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie fungiert das Team Equity als zentrale Anlaufstelle. Es berät, unterstützt und vermittelt bei Benachteiligung und Diskriminierung im Studium und am Arbeitsplatz. 

Weitere Informationen zu den Themen Diversität, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die entsprechenden Kontakte finden Sie unter: Team Equity