Dr. Björn Laukemann hat im Februar dieses Jahres die Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht der Juristischen Fakultät angetreten. Am Bodensee und in Nürnberg aufgewachsen, studierte er nach Abitur und Zivildienst Rechtswissenschaften in Tübingen sowie an der Universität Aix-Marseille. Neben dem juristischen Staatsexamen erwarb er dabei auch den akademischen Grad eines Maitre en droit international et européen. Bereits während des Referendariats von 2001 bis 2003 startete Björn Laukemann seine wissenschaftliche Laufbahn als Mitarbeiter von Prof. Burkhard Hess am Tübinger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Prozessrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Europarecht und Völkerrecht.
2004 wechselte er an die Universität Heidelberg, wo er in den folgenden Jahren als Wissenschaftlicher Assistent tätig war und zugleich über ein Thema aus dem Insolvenzrecht promovierte. Nach der Promotion 2009 wurde Björn Laukemann zunächst Akademischer Rat an der Universität Heidelberg. 2013 wechselte er als Senior Research Fellow an das neu gegründete Max-Planck-Institut für Internationales, Europäisches und Regulatorisches Verfahrensrecht in Luxemburg. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School übernahm Björn Laukemann ab 2013 zudem Lehraufträge an den Universitäten Trier und Tübingen. 2020 habilitierte er sich über ein Thema aus dem Sachenrecht. Die Forschungsschwerpunkte des verheirateten Vaters von zwei Kindern sind neben dem Insolvenz- und Zivilverfahrensrecht auch das Bürgerliche Recht sowie die Rechtsvergleichung.
Karl G. Rijkhoek