Uni-Tübingen

Auf föderaler Ebene fördern die Bundesministerien, allen voran das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), themenspezifische Forschung. Der DAAD finanziert Forschung im internationalen Kontext und die Akademienunion langfristige Projekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften. 

Bundesministerien (u.a. BMFTR)

Antragstellung

Die Antragstellung bei den Bundesministerien erfolgt in der Regel zweistufig über das Portal easy-online. Bitte beachten Sie, dass formell die Universität - und nicht die Projektleitung - Antragstellerin ist. Deshalb benötigen Sie spätestens für den Vollantrag die Unterschrift oder die Freigabe eines Bevollmächtigten der Universität. Wenden Sie sich dafür frühzeitig an die Forschungsförderung.

Beratung

Beratung bei der Antragstellung, Budgetkalkulation und Einreichung: 

Dr. Christian Vöhringer, 07071 2977585 christian.voehringer@uni-tuebingen.de

Dr. Sonja Großmann, 07071 2976489 sonja.grossmannspam prevention@uni-tuebingen.de

DAAD

Ausschreibungen

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Studierende, Graduierte, Promovierende, Postdocs, Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie Alumni im In- und Ausland. Darüber hinaus erstreckt sich das Förderprogramm der Organisation auf Gastdozenturen, Hochschulpartnerschaften, den Austausch von Studierenden und vieles mehr.

Stipendiendatenbank

Förderdatenbank

Beratung

Für Programme mit Forschungsanteil (z.B. Strategische Partnerschaften, thematische Netzwerke oder PRIME) wenden Sie sich an die Forschungsförderung:

Dr. Christian Vöhringer, 07071 2977585, christian.voehringer@uni-tuebingen.de

Programme, die sich an Studierende richten bzw. die universitäre Lehre im Ausland fördern, werden vom Dezernat V – International Office betreut.

Akademienprogramm

Förderziel

Das Akademienprogramm fördert langfristig angelegte Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften zur „Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung unseres kulturellen Erbes“. Die Koordination des Antragsverfahren liegt bei den regionalen Akademien (für Tübingen die Heidelberger Akademie) und des Gesamtprogramms bei der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (UA). 

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit unbefristeten Stellen. 
 

Fördervolumen

Die Förderung erfolgt über 12 bis 25 Jahre mit einem Fördervolumen von 120.000 € bis ca. 500.000 € pro Jahr

Antragstellung

Die Antragstellung ist mehrstufig. Einmal järhlich (in der Regel zum 31. Januar) können Antragskizzen bei der Heidelberger Akademie eingereicht werden. 

Darüber hinaus ist es möglich, ein vorbereitendes Akademiesemester zu beantragen. 

Beratung

Dr. Sonja Großmann 07071 2976489 sonja.grossmannspam prevention@uni-tuebingen.de

Bitte wenden Sie sich auch frühzeitig zur Beratung an die Heidelberger Akademie: 

Dr. Dieta Svoboda-Baas 06221 543546 dieta.svoboda-baasspam prevention@hadw-bw.de