Im Sinne der beantragten Forschungsgruppe stellt das Teilprojekt die Frage, ob bzw. inwiefern die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus praxistheoretischer Sicht als ein zumindest in weiten Teilen der Welt „sakralisierter“ Text verstanden werden kann, dem eine herausragende Bedeutung für den Lebensalltag von politischen und sozialen Gemeinschaften zugesprochen wird. Aus Sicht von einer zunehmend transnational vernetzten juristischen „community of practice“ führen die in der Allgemeinen Erklärung niedergelegten Rechte bzw. ihre Reproduktionen in anderen Rechtstexten zu besonderen argumentativen Rechtfertigungslasten. In Beziehung auf das praxistheoretisch und transdisziplinär verstandene Konzept der De/Sakralisierung soll untersucht werden, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihre besondere transnationale Bedeutung bzw. Autorität in verschiedenen Praxisgemeinschaften erlangt hat und wie sich diese genauer beschreiben und erklären lässt.