Gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.5) bestehen bei sommerlicher Hitze folgende Temperaturgrenzen:
- Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
- In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden. Zum Beispiel wenn:
- schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
- besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder
- hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
- Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen (TOP-Prinzip) vor.
Beispielhafte Maßnahmen sind in der obigen Gefährdungsbeurteilung für erhöhte Temperaturen sowie nachfolgend aus der Tabelle 4 der ASR A3.5 aufgelistet:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
- Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.
Die Abteilung Bau und Fläche stellt Ausweichräume im Tal (Sigwartstr. 17) und auf der Morgenstelle (E-Bau, 3A25 und 3A28) zur Verfügung.