Gewählt wird in allen 27 EU-Staaten in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer Wahl. Die Europawahlen sind direkt, und es wird in allen Ländern nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Auch in Ländern wie Frankreich, die auf nationaler Ebene ein Mehrheitswahlrecht haben.
Es ist die erste Wahl ohne Großbritannien, dennoch wird sich die Zahl der Abgeordneten von 705 wieder auf 720 erhöhen. Grund dafür ist der Bevölkerungszuwachs in einigen Ländern wie Spanien, Polen oder Frankreich. Davor war die Abgeordnetenzahl Anfang 2020 durch den Brexit von 751 auf 705 gesunken. In Deutschland dürfen erstmals auch 16-jährige wählen, das Wahlalter wurde dafür im März 2023 im neuen Wahlgesetz geändert.
Nicht zustande gekommen ist dagegen die anvisierte umfassende Wahlrechtreform. Sie hätte den 9. Mai als einheitlichen Wahltag, die Einführung eines zusätzlichen gesamteuropäischen Wahlkreises mit einer transnationalen Liste – für die Direktwahl der Spitzenkandidaten für das Amt des/der Kommissionspräsidenten/in – sowie eine verbindliche Sperrklausel von 3,5 Prozent beinhalten sollen.
Aktuell gibt es in einigen Ländern Sperrklauseln zwischen 1,8 und 5 Prozent, in Deutschland dagegen auch 2024 keine – im Gegensatz zur Bundestagswahl. Bei der letzten Wahl hatte das zur Folge, dass 14 Parteien aus Deutschland im aktuellen EU-Parlament vertreten sind und bereits ein Stimmenanteil von rund 0,6 Prozent ausreichte, um eines der 96 deutschen Mandate zu erhalten.
Die Europawahl findet im Zeitraum vom 6. bis zum 9. Juni statt. Einige Länder wie auch Deutschland lassen immer sonntags wählen, weil das eine höhere Wahlbeteiligung erwarten lässt. In anderen Ländern sind traditionell andere Tage Wahltag, etwa der Donnerstag.
Der Heidelberger Politologe Dieter Nohlen spricht in Bezug auf die Europawahl immer vom „polymorphen Wahlrecht“, weil es eben nicht vollständig vereinheitlicht wird: Es gibt gemeinsame Grundsätze, aber auch Ausgestaltungsspielraum für die Mitgliedsstaaten, denn im Sinne des Subsidaritätsprinzips werden auch die nationalen politischen Kulturen respektiert. In Luxemburg, Griechenland und Belgien gibt es beispielsweise eine Wahlpflicht. Und wir haben einzelne Länder, in denen das passive Wahlalter höher als 18 Jahre liegt. Am höchsten ist es aktuell in Italien und Griechenland, hier ist das Mindestalter, ab dem man selber für das EU-Parlament kandidieren kann, 25 Jahre.