Am 9. Januar 2015 haben das Land Baden-Württemberg und die staatlichen Hochschulen des Landes den Hochschulfinanzierungsvertrag 2015–2020 „Perspektive 2020“ abgeschlossen. Mit ihm sollen die Grundfinanzierung der Hochschulen signifikant und verlässlich erhöht werden. Voraussetzung für gute Lehre an den Hochschulen sind gute Professorinnen und Professoren sowie eine dauerhaft gute Infrastruktur. Aus diesem Grund werden die bisherigen Qualitätssicherungsmittel weitgehend in Grundfinanzierungsmittel für die Hochschulen umgewidmet. Dies ermöglicht den Hochschulen, langfristige und nachhaltige Strukturen zu schaffen sowie mehr Flexibilität und größere Planungssicherheit. Die Mittel bleiben in der Regel kapazitätsneutral und führen nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazitäten.
Weitere Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg finden Sie unter:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hochschulfinanzierungsvertrag-perspektive-2020-unterzeichnet/
Diese Überführung erfordert Änderungen im Qualitätssicherungsgesetz, das neu erlassen wird und als Hochschulfinanzierungsbegleitgesetz http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=QualSiG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true verabschiedet wird, und im Hochschulzulassungsgesetz.
Erstmals wird die verpflichtende Beteiligung der Verfassten Studierendenschaft bei der hochschulinternen Verteilung von Qualitätssicherungsmitteln gesetzlich verankert.
Das ab 01.10.2015 gültige Gesetz bestimmt einen Anteil von 11,764 Prozent der in die Grundfinanzierung übertragenen Mittel, über dessen Vergabe die Verfasste Studierendenschaft im Rahmen der Gesetze und der Zweckbindung entscheidet.
Diese Möglichkeit ersetzt das bisherige Verfahren zur hochschulinternen Verteilung der Qualitätssicherungsmittel im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden.
Ansprechpartner ist die Verfasste Studierendenschaft der Universität Tübingen http://www.stura-tuebingen.de/
Für das Jahr 2015 wurden Qualitätssicherungsmittel nach altem Recht in Höhe von ca. 75% an die Einrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.-30.09.2015 zugewiesen.
Qualitätssicherungsmittel an der Universität Tübingen (Stand: bis 30.09.2015)
Seit dem 01.04.2012 stehen der Universität zur Kompensation der weggefallenen Studiengebühren sog. Qualitätssicherungsmittel zur Verfügung. Aufgrund § 1 Qualitätssicherungsgesetz erhält die Universität pro Studierendem und pro Semester 280 Euro. Nicht berücksichtigt werden Promotionsstudierende und Studierende in nicht-konsekutiven Studiengängen. Die Qualitätssicherungsmittel sind zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre zu verwenden.
Die aus diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschule außer Betracht.
Das an der Universität Tübingen bewährte Konzept zur Verteilung der Studiengebühren wird für die Verteilung der Qualitätssicherungsmittel zunächst beibehalten.
Vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurden für 2012 ca. 9,6 Mio. € (für 9 Monate ab 01.04.2013) und für 2013 ca. 13,1 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Das Verteilungskonzept beinhaltet folgende Aufteilung:
- ca. 25%: belastungsbezogener Anteil basierend auf Studierenden- und Prüfungszahlen
- ca. 25%: gesamtuniversitäre und fakultätsübergreifende Maßnahmen
(z.B. Universitätsbibliothek, Zentrum f. Datenverarbeitung, Fachsprachenzentrum) - ca. 50%: Fakultäten/ Institute auf Antragsbasis. Der Anteil der Medizinischen Fakultät wird auf der Basis der Studierendenzahlen separat berechnet.
Die antragsbasierten Mittel wurden unter Berücksichtigung von ECTS-Punkten und Kosten-Leistungs-Rechnungsdaten im Verhältnis von 70% zu 30% und Anpassungen aufgrund von Auslastungsfaktoren errechnet. Die Anträge werden über die Fakultäten im Einvernehmen mit den Studierenden eingereicht.
Auf der Grundlage der Beratungen und Empfehlungen der Kommission zur Erörterung der Verwendung von Studiengebühren/Qualitätssicherungsmittel erfolgte die Verteilung und Zuweisung an die jeweiligen Einrichtungen.
Zum Jahresende nicht verausgabte Mittel werden in das folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen damit weiterhin ausschließlich für Maßnahmen im Bereich Studium und Lehre zur Verfügung.
Die Gesamtverteilung für das Haushaltsjahr 2012 konnte im Oktober 2012 fast abgeschlossen werden und die Einrichtungen konnten seit 01.04.2012 über die neuen Mittel verfügen. Lediglich bei der Bewilligung von Mitteln für den Career Service konnte erst in 2013, in der Schiedskommission, eine Einigung erzielt werden und das Einvernehmen hergestellt werden. Die Zuweisung der Mittel für den Career Service erfolgte in 2013.
In der Sitzung am 04.02.2013 anlässlich der Verteilung für 2013 konnte das Rektorat mit den Studierenden in diversen Punkten kein Einvernehmen erzielen. Deshalb wurde im September 2013 gem. § 5 Qualitätssicherungsgesetz in Verbindung mit der Einvernehmensersetzungsverordnung eine Schiedskommission, unter Leitung von Herrn Dr. Albrecht Hauff, Mitglied des Universitätsrats, gebildet. Entschieden wurde auch über den Antrag des Career Service aus 2012. In dieser Sitzung konnte in allen Punkten ein Einvernehmen hergestellt werden und die Verteilung für 2012 und 2013 endgültig vollzogen werden. Es wurde beschlossen, eine Leitlinie zur künftigen Verwendung der Qualitätssicherungsmittel unter Beteiligung der „Kommission Qualitätssicherungsmittel“ zu erstellen. Eine erste Sitzung fand am 29.11.2013 statt.
Für die Verteilung im Jahr 2014 wird das bisherige Verteilungsmodell beibehalten. Für das Jahr 2014 wird eine Verteilung von ca. 14,5 Mio. € geplant.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Verteilung für 2012, 2013 und 2014 (Erhebungsbogen 2014).