Bei Krankheit gilt: Jede/r Beschäftigte der Universität hat die Verpflichtung, sich am ersten (!) Fehltag zum Dienstbeginn krank zu melden - am besten telefonisch. Wenn die/der Vorgesetzte aus irgendwelchen Gründen nicht zu erreichen ist (z. B. wegen des Ausfalls der Telefonanlage etc.) kann die Krankmeldung notfalls auch direkt bei der Personalabteilung erfolgen. Ein nachträgliches „Ich habe niemanden erreicht“ hilft in der Regel nicht. In manchen Abteilungen genügt auch eine E-Mail, das sollte aber vorher sicher abgeklärt sein.
Am 4. Fehltag muss auf jeden Fall eine ärztliche Krankschreibung bei der Dienststelle vorgelegt werden. Achtung! Das Wochenende zählt hier mit: Wer am Freitag wegen Krankheit zuhause bleibt, muss am Montag zur Arbeit erscheinen oder eine ärztliche Krankschreibung vorlegen!
In besonders gelagerten Einzelfällen kann die Universität Tübingen bereits am ersten Fehltag das Vorlegen einer Krankmeldung verlangen. Dies ist dem der/dem Beschäftigten jedoch vorab mitzuteilen.
Stand: 07/20