Uni-Tübingen

Projektförderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Die Projektförderung bietet Postdocs und JuniorprofessorInnen der Universität Tübingen eine Anlauffinanzierung zum Aufbau eigenständiger Forschungsprojekte. Mithilfe der Projektgelder sollen Vorarbeiten für einen größeren Drittmittelantrag geleistet werden. Eine Finanzierung der eigenen Stelle ist nicht möglich.

Nächste Bewerbungsfrist: März 2025

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen (inkl. JuniorprofessorInnen) an der Universität Tübingen,

  • die bis zum Ende der Förderlaufzeit eine Anstellung/Stipendium an der Universität Tübingen haben,
  • deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Datum der Promotionsurkunde; Erziehungszeiten werden berücksichtigt).
  • die nicht der Medizinischen Fakultät angehören (Förderprogramme der Medizinischen Fakultät)

Förderumfang

Beantragt werden können

  • Sachmittel
  • Investitionsmittel
  • Hilfskraftmittel
  • NICHT: Mittel für die eigene Stelle

Antragssumme: Maximal 35.000 Euro

Details zu den förderfähigen Ausgaben und ihrer Berechnung finden Sie in den FAQs https://www.uni-tuebingen.de/de/78465

Projektlaufzeit: max. 18 Monate

Bewerbungsfrist

  • Jährliche Ausschreibung
  • Freischaltung der elektronischen Datenbank zur Einreichung der Bewerbung: Februar 2025
  • Nächste Bewerbungsfrist ist vorraussichtlich Mitte März 2025
  • Start der Finanzierung zum 01. August 2025

Antragstellung

Antrag (maximal 5 Seiten)
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung
  • Wissenschaftliche Zielsetzung (Was soll erforscht werden? Was ist innovativ daran? Inwiefern ist das relevant für die Forschung/Gesellschaft?)
  • Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten
  • Detailliert gegliedertes, konkretes Arbeitsprogramm mit Zeitplan
  • Darlegung der Perspektive (bei welchem Drittmittelgeber/Programm soll der auszuarbeitende Antrag vorgelegt werden? Und wann? Was fehlt noch zu einem Drittmittelantrag)?
  • Detaillierte Auflistung der beantragten Mittel mit Begründung (bei Hilfkraftmitteln: Zeitplan, Art und Umfang der Arbeiten)
  • Literaturverzeichnis (zählt nicht zu den 5 Seiten)
  • Formale Vorgaben: einfacher Zeilenabstand, mindestens Schriftgröße 11, Seitenränder mindestens 2 cm. 

Der Antrag soll so formuliert werden, dass auch fachfremde Personen die Inhalte schnell erfassen können. Er kann in englischer oder deutscher Sprache sein.

Anhang
  • tabellarischer Lebenslauf zum wissenschaftlichen Werdegang des/der Antragstellenden (CV)
  • Publikationsliste
  • Kurze Stellungnahme des/der betreuenden Professors/in bzw. des/der Institutsleiters/in
  • Formular „Erklärung und Informationsblatt“ (zum Download im internen Bereich der Antragsdatenbank oder der Exzellenzstrategie)
    Wichtig: Das Formular muss vom Antragsstellenden, der Institutsleitung und dem Dekan der zuständigen Fakultät unterschrieben werden.
Einreichung

Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:

  1. Ausfüllen der Datenblätter online im elektronischen Antragstool. Das System ist ab dem 12. Februar 2024 zu erreichen unter: https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/
    Eine einmalige Registrierung ist notwendig.
  2. Hochladen des Antrags mit Anlagen (siehe oben) als ein PDF-Dokument im elektronischen Antragssystem.
  3. Einreichung des Formulars „Erklärung & Informationsblatt“ im Original und eines Ausdrucks des Antrags im Dezernat II.2., Rümelinstr. 32, 72070 Tübingen

Auswahlverfahren

Nach formeller Prüfung auf Vollständigkeit wird der Antrag von Gutachtenden bewertet. Die Auswahl erfolgt durch die Kommission für Forschungsfragen der Universität Tübingen. Eine endgültige Förderentscheidung trifft das Rektorat. Die Antragsstellenden werden Anfang Juli über die Entscheidung informiert.

Bewertungskriterien:

  • Qualität des wissenschaftlichen Konzepts und Relevanz des Forschungsthemas (Innovation und Originalität)
  • Weiterführende Forschungsperspektive und Erfolgsaussicht auf die angestrebte Drittmittelförderung
  • Einbindung und Durchführbarkeit des Projekts (Forschungsumfeld, Zeitplan, Arbeitsprogramm)
  • Qualifikation und Eigenständigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin (z. B. belegt durch Publikationen)

Fragen?

Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Projektförderung: https://www.uni-tuebingen.de/de/78465

Online-Information: 1. Februar 2024, 12 Uhr im Rahmen der Research Funding Snacks

Eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung wird empfohlen.

Kontakt:

Dr. Marion Jäger, Tel. 07071/29-75078
E-Mail: marion.jaegerspam prevention@uni-tuebingen.de