Personal und Innere Dienste

Parkplätze

Die Parkplätze der Universität Tübingen werden ab dem 01.10.2025 gemäß Beschluss der Landesregierung durch die landeseigene Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) bewirtschaftet. Die Nutzung der Parkplätze ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen zum Übergang der Parkraumbewirtschaftung auf die PBW und den Parkmodalitäten erhalten Sie hier

 

Beantragung von Parkplätzen

 

A. Parkplätze für Beschäftigte

I. Grundsatz

Die Beantragung eines Parkplatzes bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) ist nur möglich, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

1. Gehbehinderung (aG‑, G-, BI- und H-Vermerk)
2. Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen oder Versorgung von Kindern bis einschließlich 14 Jahren
3. Schichtdienstleistende, deren Dienstbeginn und -ende in Zeiten liegt, in denen öffentliche Verkehrsmittel selten oder überhaupt nicht mehr fahren.
4. Ehrenamtliche Helfer in Katastrophenschutzdiensten, die auf Abruf Dienstleistungen erbringen müssen.
5. Personen, die nachweislich ihr eigenes Kraftfahrzeug oft für dienstliche Zwecke einsetzen müssen.
6. Ungünstige Verbindung zwischen Wohnort und Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Als verbindliche Grundlage dient die Ortsliste

HINWEIS: Die Erfüllung eines Kriteriums begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung eines Parkplatzes durch die PBW. Die Vergabe der Parkplätze erfolgt durch die PBW zu deren Konditionen und Vertragsbedingungen. Die Universität hat hierauf keinen Einfluss. 


II. Antragstellung

Für die Beantragung eines Parkplatzes muss eines der o. g. Kriterien erfüllt sein. Dabei werden die Kriterien Nr. 1. und 6. durch die PBW bei Antragstellung geprüft. Schwerbehinderte mit aG-, G-, BI- und H-Vermerk im Schwerbehindertenausweis werden bei Nachweis und Abschluss eines Dauerparkvertrags vom Parkentgelt befreit. 
Die Kriterien 2. - 5. sind gegenüber der Zentralen Verwaltung mit dem Formular “Nachweis der Kriterien” (pdf, docx) nachzuweisen.  Bei Erfüllung eines der Kriterien erfolgt eine Bestätigung gegenüber der PBW durch die Zentrale Verwaltung (Übermittlung der dienstlichen Email-Adresse des/der Antragstellers/-in). Erst danach kann ein Parkplatzantrag bei der PBW gestellt werden. 

Die Beantragung eines Parkplatzes erfolgt über das Portal der PBW, hierfür muss zuerst ein Benutzerkonto angelegt werden. Weitere Informationen hierzu und zu den jeweils gültigen Konditionen und Abonnementmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der PBW.

 

B. Parkplätze für Studierende

Studierende können direkt bei der PBW einen Parkplatz auf entsprechenden Studierendenparkplätzen beantragen.

Hinweis

Um die Kontaktdaten des/der für den Nachweis über die “Erfüllung von Kriterien bei der Beantragung eines Parkplatzes bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW)” zuständigen Sachbearbeiters/-in sowie den Downloadbereich mit dem Nachweisformular sehen zu können, müssen Sie sich für das Intranet der Universität Tübingen anmelden.