Patentinformationen
Von der Erfindungsmeldung zur Patentverwertung
Eingangsdatum
Einreichen der Erfindungsmeldung
Relevant für alle Vorgänge ist das Eingangsdatum Ihrer Erfindungsmeldung im Technologietransfer.
4-12 Wochen
Empfehlungs- und Bewertungsphase
In Kooperation mit den Patentverwertungsagenturen ctf und tlb führt der Technologietransfer eine Neuheitsrecherche der eingegangenen Erfindungsmeldung durch. Wir führen ein oder mehrere Erfindergespräche durch, um Ihre Erfindung zu verstehen, Ihnen den formalen Ablauf zu erläutern und mögliche Verwertungsoptionen Ihrer Erfindung zu diskutieren.
4 Monate
Freigabefrist ArbEG
Innerhalb von 4 Monaten ab Eingangsdatum Ihrer Erfindungsmeldung muss der Arbeitgeber über die Inanspruchnahme oder die Freigabe Ihrer Erfindung entschieden haben.
Bei einer Freigabe können Sie die Erfindung eigenständig weiterführen.
1-4 Monate
Patentschrift verfassen
Bei Inanspruchnahme beauftragen wir einen geeigneten Patentanwalt mit der Erstellung der Patentschrift. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Erfindern und dauert ein paar Wochen.
Prioritätsdatum
Einreichen der Patentschrift beim Patentamt
Ab dem Prioritätsdatum ist Ihre Erfindung geschützt. Alle Veröffentlichungen vor dem Einreichen der Erfindung beim Patentamt sind neuheitsschädlich. Veröffentlichungen in diesem Sinne sind Veröffentlichungen in Zeitschriften, aber auch eingeladene Vorträge oder im Internet veröffentlichte Kurzfassungen (Abstracts) vor Konferenzen.
Das Patentamt führt eine eigenständige Recherche durch und prüft die relevanten Kriterien für die Erteilung eines Patentes. In der Regel erhält man nach ca. 10 Monaten einen Recherche- und Prüfbericht, aus dem neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen oder andere Entgegenhaltungen hervorgehen. Die Entgegenhaltungen und Fragen werden wieder in Zusammenarbeit mit dem Patentanwalt überarbeitet.
Wenn man Entgegenhaltungen entkräften kann, erfolgt eine Patenterteilung.
12 Monate
Internationale Anmeldung
Innerhalb von 12 Monaten (ab Prioritätsdatum) kann man eine internationale Anmeldung durchführen. Hierfür warten wir in der Regel den Recherche- und Prüfbericht des Patentamtes ab.
Kleine Änderungen und Anpassungen (aufgrund der eingegangenen Berichte, aber auch aufgrund Ihrer weiterlaufenden Forschungsergebnisse) gegenüber des nationalen Verfahrens können bei der internationalen Anmeldung durchgeführt werden.
18 Monate
Veröffentlichungsdatum
18 Monate nach dem Prioritätsdatum wird Ihr Patent in den entsprechenden Datenbanken veröffentlicht und ist damit für jeden einsehbar.