Uni-Tübingen

Patentinformationen

Die Universität Tübingen unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv dabei, geistiges Eigentum wirksam zu schützen. Ein denkbarer Weg ist es, für Erfindungen und Entdeckungen eine Patentanmeldung einzureichen, sofern diese kommerziell nutzbar sein könnten. Der Technologietransfer an der Universität Tübingen berät Sie eingehend zu den Voraussetzungen und Besonderheiten einer Patentanmeldung und recherchiert für Sie mögliche konkurrierende Schutzrechte.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen zum Thema Patente:

Von der Erfindungsmeldung zur Patentverwertung

Eingangsdatum
Einreichen der Erfindungsmeldung

Relevant für alle Vorgänge ist das Eingangsdatum Ihrer Erfindungsmeldung im Technologietransfer.

4-12 Wochen
Empfehlungs- und Bewertungsphase

In Kooperation mit den Patentverwertungsagenturen ctf und tlb führt der Technologietransfer eine Neuheitsrecherche der eingegangenen Erfindungsmeldung durch. Wir führen ein oder mehrere Erfindergespräche durch, um Ihre Erfindung zu verstehen, Ihnen den formalen Ablauf zu erläutern und mögliche Verwertungsoptionen Ihrer Erfindung zu diskutieren.

4 Monate
Freigabefrist ArbEG

Innerhalb von 4 Monaten ab Eingangsdatum Ihrer Erfindungsmeldung muss der Arbeitgeber über die Inanspruchnahme oder die Freigabe Ihrer Erfindung entschieden haben.

Bei einer Freigabe können Sie die Erfindung eigenständig weiterführen.

1-4 Monate
Patentschrift verfassen

Bei Inanspruchnahme beauftragen wir einen geeigneten Patentanwalt mit der Erstellung der Patentschrift. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Erfindern und dauert ein paar Wochen.

Prioritätsdatum
Einreichen der Patentschrift beim Patentamt

Ab dem Prioritätsdatum ist Ihre Erfindung geschützt. Alle Veröffentlichungen vor dem Einreichen der Erfindung beim Patentamt sind neuheitsschädlich. Veröffentlichungen in diesem Sinne sind Veröffentlichungen in Zeitschriften, aber auch eingeladene Vorträge oder im Internet veröffentlichte Kurzfassungen (Abstracts) vor Konferenzen.

Das Patentamt führt eine eigenständige Recherche durch und prüft die relevanten Kriterien für die Erteilung eines Patentes. In der Regel erhält man nach ca. 10 Monaten einen Recherche- und Prüfbericht, aus dem neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen oder andere Entgegenhaltungen hervorgehen. Die Entgegenhaltungen und Fragen werden wieder in Zusammenarbeit mit dem Patentanwalt überarbeitet.

Wenn man Entgegenhaltungen entkräften kann, erfolgt eine Patenterteilung.

12 Monate
Internationale Anmeldung

Innerhalb von 12 Monaten (ab Prioritätsdatum) kann man eine internationale Anmeldung durchführen. Hierfür warten wir in der Regel den Recherche- und Prüfbericht des Patentamtes ab.

Kleine Änderungen und Anpassungen (aufgrund der eingegangenen Berichte, aber auch aufgrund Ihrer weiterlaufenden Forschungsergebnisse) gegenüber des nationalen Verfahrens können bei der internationalen Anmeldung durchgeführt werden.

18 Monate
Veröffentlichungsdatum

18 Monate nach dem Prioritätsdatum wird Ihr Patent in den entsprechenden Datenbanken veröffentlicht und ist damit für jeden einsehbar.