Uni-Tübingen

Ist meine Erfindung patentierbar?

Technische Erfindungen sind unter folgenden Vorausetzungen patentierbar:

1. neu, nicht veröffentlicht und nicht Stand der Technik

Stand der Technik bedeutet, dass die Erfindung der Öffentlichkeit bereits vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. Auch Vorveröffentlichungen des Erfindenden bzw. des Anmeldenden selbst werden zum Stand der Technik gerechnet.

Eine Alternative bietet das Gebrauchsmuster, bei dem es eine 6-monatige Neuheitenfrist gibt.

2. einer ausreichend erfinderischen Leistung entsprechend, mit ausreichender Originalität

Wenn ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachfrau/-mann ohne Weiteres auf die entsprechende Lösung kommen kann, so ist es eine Idee ohne erfinderische Tätigkeit und damit nicht patentierbar.

3. gewerblich verwert-, anwend- oder verwendbar

Viele Heilberufe sind gesetzlich gesehen kein Gewerbe. Daher sind beispielsweise Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und zum Teil auch ärztliche Diagnostizierverfahren Erfindungen ohne gewerbliche Anwendbarkeit.

4. ethisch erlaubt

Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung oder Veröffentlichung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, sind nicht patentfähig. Allerdings ist dies nicht allein aus der Tatsache ableitbar, dass die Verwendung der Erfindung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist (z.B. Apparate für verbotene Glücksspiele, Einbrecherwerkzeuge, Herstellung eindeutig gesundheitsschädlicher oder gefährlicher Lebensmittel oder Getränke).

5. den Naturgesetzen nicht widersprechend

Beispielhaft ist das Perpetuum mobile, das auf Grund der Grundkräfte der Physik nicht existieren kann.

Patentierbar

biologischen Materials*

* Biologisches Material i. d. S. ist ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren kann bzw. in einem biologischen System reproduziert werden kann.

Nicht patentierbar

Alternatives Schutzrecht: Urheberrecht