Ist meine Erfindung patentierbar?
Technische Erfindungen sind unter folgenden Vorausetzungen patentierbar:
1. neu, nicht veröffentlicht und nicht Stand der Technik
Stand der Technik bedeutet, dass die Erfindung der Öffentlichkeit bereits vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. Auch Vorveröffentlichungen des Erfindenden bzw. des Anmeldenden selbst werden zum Stand der Technik gerechnet.
Eine Alternative bietet das Gebrauchsmuster, bei dem es eine 6-monatige Neuheitenfrist gibt.
2. einer ausreichend erfinderischen Leistung entsprechend, mit ausreichender Originalität
Wenn ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachfrau/-mann ohne Weiteres auf die entsprechende Lösung kommen kann, so ist es eine Idee ohne erfinderische Tätigkeit und damit nicht patentierbar.
3. gewerblich verwert-, anwend- oder verwendbar
Viele Heilberufe sind gesetzlich gesehen kein Gewerbe. Daher sind beispielsweise Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und zum Teil auch ärztliche Diagnostizierverfahren Erfindungen ohne gewerbliche Anwendbarkeit.
4. ethisch erlaubt
Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung oder Veröffentlichung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, sind nicht patentfähig. Allerdings ist dies nicht allein aus der Tatsache ableitbar, dass die Verwendung der Erfindung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist (z.B. Apparate für verbotene Glücksspiele, Einbrecherwerkzeuge, Herstellung eindeutig gesundheitsschädlicher oder gefährlicher Lebensmittel oder Getränke).
5. den Naturgesetzen nicht widersprechend
Beispielhaft ist das Perpetuum mobile, das auf Grund der Grundkräfte der Physik nicht existieren kann.
Patentierbar
- Produkte
- Verfahren
- Vorrichtungen
- Erzeugnisse, die biologisches Material* enthalten
- Biologisches Material*, das in der Natur bereits vorhanden war und mittels technischer Verfahren aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt worden ist
- Computerprogramme, die in Verbindung von Soft- und Hardware durch neue Funktionalitäten einen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten
- Verfahren zur
- Herstellung,
- Bearbeitung oder
- Verwendung
biologischen Materials*
* Biologisches Material i. d. S. ist ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren kann bzw. in einem biologischen System reproduziert werden kann.
Nicht patentierbar
- Pläne, Regeln, Verfahren
- für gedankliche Tätigkeiten, z.B.
- Baupläne
- Schnittmuster
- Lehrmethoden für Menschen und Tiere
- Notenschrift
- Kurzschriften
- für Spiele und geschäftliche Tätigkeiten, z.B.
- Buchführungssysteme
- für gedankliche Tätigkeiten, z.B.
- biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzensorten,
- Pflanzensorten oder Tierrassen
- Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren bzw. mit Hilfe solcher Verfahren erzeugte Tiere, die ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier Leiden dieser Tiere verursachen
- Entstehung und Entwicklung - einschließlich der Keimzellen - des menschlichen Körpers sowie die bloße Entdeckung eines dieser Bestandteile incl. der Gensequenzen
- Verfahren zum Klonen und zur Keimbahnveränderung von bzw. bei menschlichen Lebewesen
- Software
- Programme ohne Lehre zum technischen Handeln
Alternatives Schutzrecht: Urheberrecht
- Wissenschaftliche Theorien,
- mathematische Methoden
- die Wiedergabe von Informationen, z.B.
- Tabellen
- Formulare
- Schriftenanordnungen
- Entdeckungen
- Ästhetische Formschöpfungen
- Alternatives Schutzrecht: Geschmacksmuster