Uni-Tübingen

Auswahlverfahren

Die Zwischenevaluation wird in den beiden letzten Monaten vor Ablauf des dritten Jahres der Juniorprofessur von der Fakultät initiiert. Stärken und Schwächen des*der Kandidat*in sollen bereits in einer frühen Phase der Professur identifiziert werden. Einerseits sollen damit etwaige Defizite, die einer späteren Berufung entgegenstehen könnten, behoben werden. Andererseits sollen Juniorprofessor*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Karriere zu einem Zeitpunkt zu überdenken, an dem das Einschlagen einer alternativen beruflichen Laufbahn noch (besser) realisierbar ist.  

Bewertet werden alle Bereiche der wissenschaftlichen Tätigkeit des*der Professors*Professorin: Forschung, Lehre und akademisches Engagement (z.B. in der akademischen Selbstverwaltung), wobei letzteres normalerweise geringer ins Gewicht fällt.

Die Endevaluation erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie die Zwischenevaluation, umfasst jedoch zusätzlich Gutachten externer Gutachter*innen. Sie wird spätestens zwei Monate vor Ablauf des fünften Jahres von der Fakultät initiiert. Die Kriterien für die Endevaluation werden dem*der Juniorprofessoren*Juniorprofessorin bereits zu Beginn seiner*ihrer Anstellung mitgeteilt und sind oftmals schon in der Stellenausschreibung erwähnt. Sie können nachträglich nicht mehr geändert werden.

Um die Juniorprofessur und Familienaufgaben (Kindererziehung oder Pflege eines Familienmitglieds) besser miteinander vereinbaren zu können, besteht die Möglichkeit, das Evaluationsverfahren zu verschieben.

Auf Wunsch, beispielsweise bei einem externen Ruf, kann die Endevaluation auch vorgezogen werden. Dies führt jedoch nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf eine vorzeitige Beförderung in eine W3-Professur.

Die Endevaluation kann nicht wiederholt werden.