Auf föderaler Ebene fördern die Bundesministerien, allen voran das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), themenspezifische Forschung. Der DAAD finanziert Forschung im internationalen Kontext und die Akademienunion langfristige Projekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Die Antragstellung bei den Bundesministerien erfolgt in der Regel zweistufig über das Portal easy-online. Bitte beachten Sie, dass formell die Universität - und nicht die Projektleitung - Antragstellerin ist. Deshalb benötigen Sie spätestens für den Vollantrag die Unterschrift oder die Freigabe eines Bevollmächtigten der Universität. Wenden Sie sich dafür frühzeitig an die Forschungsförderung.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Studierende, Graduierte, Promovierende, Postdocs, Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie Alumni im In- und Ausland. Darüber hinaus erstreckt sich das Förderprogramm der Organisation auf Gastdozenturen, Hochschulpartnerschaften, den Austausch von Studierenden und vieles mehr.
Das Akademienprogramm fördert langfristig angelegte Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften zur „Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung unseres kulturellen Erbes“. Die Koordination des Antragsverfahren liegt bei den regionalen Akademien (für Tübingen die Heidelberger Akademie) und des Gesamtprogramms bei der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (UA).
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit unbefristeten Stellen.
Die Antragstellung ist mehrstufig. Einmal järhlich (in der Regel zum 31. Januar) können Antragskizzen bei der Heidelberger Akademie eingereicht werden.
Darüber hinaus ist es möglich, ein vorbereitendes Akademiesemester zu beantragen.