Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 1/2010: Leute

Neu berufen: Stefan Thomas

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht (Juristische Fakultät, Nachfolger Professor Wernhard Möschel)

Im Dezember 2009 wurde Stefan Thomas auf die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht an die Juristische Fakultät der Universität Tübingen berufen, als Nachfolger von Wernhard Möschel. Thomas wurde 1975 in Mainz geboren und studierte an der Universität Mainz Rechtswissenschaften. Nach erstem und zweitem Staatsexamen wirkte er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz, wo er 2004 über "Unternehmensverantwortlichkeit und -umstrukturierung nach EG Kartellrecht" promovierte.

Seine Dissertation wurde mit dem Preis der Peregrinus-Stiftung 2005 der Universität Mainz ausgezeichnet. Anschließend war er als Rechtsanwalt im Düsseldorfer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei in der Abteilung Kartellrecht bis August 2006 beschäftigt. Danach ging er wieder als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Universität Mainz zurück und habilitierte sich dort über "Die Haftungsfreistellung von Organmitgliedern – bürgerlich rechtliche, gesellschaftsrechtliche und versicherungsrechtliche Grundlagen der Freistellung und der Versicherung von organschaftlichen Haftungsrisiken im Kapitalgesellschaftsrecht." Bis zu seiner Berufung nach Tübingen war Thomas Privatdozent in Mainz.

Die Hauptarbeitsgebiete von Stefan Thomas sind das Wirtschafts-, Kartell- und Versicherungsrecht. Er arbeitet derzeit an einer größeren Publikation zur europäischen Fusionskontrolle. Bei Fragen des Kartellrechts geht es ihm vor allem um den Stellenwert des Wettbewerbs in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Zentral ist dabei das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Grenzen des Wettbewerbs im Verhältnis zum Gemeinwohlinteresse.

Michael Seifert