Die diesjährigen Wahlen zum Senat, zum Allgemeinen Studierendenausschuss und zu den Fakultätsräten Anfang Juni stehen bereits im Zeichen der Fakultätsneugliederung an der Universität Tübingen zum 1. Oktober 2010. Grundlage ist die Mitte Februar vom Senat beschlossene neue Grundordnung der Universität.
Nach dieser Grundordnung werden dem zukünftigen Senat auf Grund von Wahlen 17 Mitglieder aus den Wahlgruppen der Hochschullehrer, Akademischen Mitarbeiter, Studierenden und sonstigen Mitarbeiter angehören. Die Wahlgruppe der Hochschullehrer wird dabei durch fünf, die anderen Wahlgruppen werden durch je vier Mitglieder vertreten. Die neuen Senatsmitglieder werden nach Gruppen direkt gewählt, die Amtsperiode beginnt am 1. Oktober 2010.
In den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) sind elf Studierende zu wählen, hinzukommen die vier gewählten studentischen Mitglieder des Senats. Dem AStA gehören somit insgesamt 15 Studierendenvertreter an.
Für die Wahl der Fakultätsräte gelten unterschiedliche Bestimmungen, die in der Wahlbekanntmachung genannt sind (siehe Link unten).
Die Zuordnung der Wahlberechtigten zu den neuen Fakultäten hat der Senat am 25. März 2010 wie folgt geregelt:
Die Wahllokale für die vier Wahlgruppen können aus der Wahlbekanntmachung ersehen werden. Die Wahllokale haben an beiden Wahltagen von 9 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Eine Stimmabgabe per Briefwahl ist auf Antrag ebenfalls möglich. Die Bekanntmachung der Wahl und alle weiteren Informationen, Vordrucke und Erklärungen finden die Angehörigen der Universität auf der Internetseite "Gremienwahlen 2010".
Für Rückfragen stehen in der Zentralen Verwaltung Peter Kreuzmann, Tel. 29-76479, und Stéphanie von Pape, Tel. 29-72500, zur Verfügung. E-Mail: gremien[at]verwaltung.uni-tuebingen.de
Peter Kreuzmann