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Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 1/2011: Uni intern

Meldungen Uni intern

Dienstrechtsreform für Beamte – Frauenversammlung für den nicht-wissenschaftlichen Dienst am 3. März

Dienstrechtsreform für Beamte


Zum 1. Januar 2011 ist die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Sie beinhaltet umfangreiche Änderungen des baden-württembergischen Beamtenrechts.


Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

1. Gesetzliche Altersgrenzen für den Ruhestand

2. Besoldung

Bei den Professorinnen und Professoren in der Besoldungsgruppe W 3 wurde das Grundgehalt zum 1. Januar 2011 um 100 Euro erhöht.

3. Altersteilzeit

Altersteilzeit ist weiterhin nur für Schwerbehinderte möglich. Das Verhältnis von Arbeits- und Freistellungsphase beträgt 60:40, die Höhe der Besoldung beträgt 80% der Nettodienstbezüge. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, das Teilzeit- oder das Blockmodell zu wählen.

Ausführliche Informationen zur Dienstrechtsreform finden sich in der gemeinsamen Broschüre des Finanzministeriums und des Innenministeriums. Die Beschäftigten der Universität Tübingen wurden am 27. Januar mit dem Rundschreiben Nr. 1/2011 informiert.
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Frauenversammlung für den nicht-wissenschaftlichen Dienst am 3. März

Beate Erhard, Beauftragte für Chancengleichheit der Universität Tübingen, lädt alle Kolleginnen des nicht-wissenschaftlichen Dienstes ein zur Frauenversammlung am 3. März. Die Frauenversammlung findet von 9.15 bis 12 Uhr im Hörsaal 5 in der Neuen Aula statt und steht ganz im Zeichen des 100. Internationalen Frauentags am 8. März 2011 Auf dem Programm steht unter anderem ein virtueller Frauen-Stadtrundgang „Tübinger FrauenLeben – Streifzüge durch bewegte Geschichten“, der einen ganz eigenen Blick auf Tübingen und seine Frauen wirft. Referentin ist dabei Bea Dörr vom Bildungszentrum und Archiv zur Frauengeschichte Baden-Württemberg e.V.
Mehr Informationen auf der Internetseite der Beauftragten für Chancengleichheit