Jens-Hinrich Binder wurde im April 2013 auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen berufen. Er studierte in Freiburg und London Rechtswissenschaft. Im Jahr 2003 promovierte er in Freiburg, 2010 folgte die Habilitation. Nach zwei Lehrstuhlvertretungen in München und Mainz übernahm Binder 2011 einen Lehrstuhl an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden.
Seine Forschungsschwerpunkte sind Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht. Dabei nimmt vor allem das hochaktuelle Thema der Finanzmarktregulierung großen Raum ein. Besonders der Umgang mit Pleiten von großen, „systemrelevanten“ Banken ist im Insolvenzrecht eine Herausforderung. Für Binder ist diese Systemrelevanz Fakt, eine Pleite derart großer Banken sieht er daher sehr problematisch. Er fordert (deshalb) ein alternatives, präventives Vorgehen. Ob eine höhere Eigenkapitalquote oder gar eine Zerschlagung der Banken der bessere Weg sei, sei allerdings eine Frage, die nur in Kooperationen mit Ökonomen abschließend beantwortet werden könne. Der Jurist strebt deshalb eine Zusammenarbeit mit den Tübinger Wirtschaftswissenschaftlern an, um bei dem Thema einen engen Austausch der Fachgebiete zu ermöglichen. Dabei ist sich Binder der Grenzen seiner Möglichkeiten bewusst: „Wir wissen nicht, wie die Probleme zu lösen sind, aber wir denken darüber nach.“ Dass es keine Patentlösungen gibt, sei für ihn als Wissenschaftler besonders spannend, sagt Binder.
Jörg Schäfer