Die Universität Tübingen hat die nächste Hürde im Antragsverfahren zur Exzellenzstrategie genommen: Das Expertengremium der DFG hat die Universität Tübingen aufgefordert, zu insgesamt fünf Clustern einen Vollantrag zu stellen. Von ursprünglich sieben eingereichten Antragsskizzen haben nun folgende eine Chance, in der Vollantragsrunde als Exzellenzcluster bewilligt zu werden: Die Anträge „Maschinelles Lernen: Neue Perspektiven für die Wissenschaft“, „Förderung einer Integrierten Empirischen Bildungsforschung (FIRE)“, „Kontrolle von Mikroorganismen zur Bekämpfung von Infektionen“, „Individualisierung von Tumortherapien durch molekulare Bildgebung und funktionelle Identifizierung therapeutischer Zielstrukturen“ sowie das gemeinsame Vorhaben mit der Universität Stuttgart „Verstehen verstehen: Sprache und Text“ können sich nun bis zum 21. Februar 2018 mit einem ausführlichen Antrag bewerben.
Damit hat die Universität Tübingen ihre Chancen gewahrt, auch in Zukunft als exzellent zu gelten.
Internationale Gutachter werden nach strengen Auswahlkriterien insgesamt bis zu 50 neue Forschungsverbünde auswählen, die ab 1. Januar 2019 im Rahmen der Exzellenzstrategie gefördert werden. Die Förderentscheidung wird im September 2018 bekannt gegeben. Sollten mindestens zwei der genannten Cluster-Vollanträge bewilligt werden, kann Tübingen anschließend einen Antrag auf Förderung als Exzellenzuniversität stellen. Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie des Bundes: https://www.bmbf.de/de/die-exzellenzstrategie-3021.html.
Antje Karbe