am 10. Juni habe ich in der Sitzung des Senats der Universität bekannt gegeben, dass ich mein Amt Ende September 2022 niederlegen werde. Einzelnen Reaktionen auf diese Ankündigung konnte ich entnehmen, dass einige Mitglieder unserer Hochschule wie auch Repräsentantinnen und Repräsentanten der Politik von diesem Schritt überrascht waren, würde meine Amtszeit doch offiziell erst in mehreren Jahren enden. Mein Entschluss war freilich schon lange gefasst, wohl erwogen und ist keineswegs Resultat von Amtsmüdigkeit.
Im Herbst des kommenden Jahres werde ich das Amt des Rektors insgesamt 16 Jahre bekleidet haben. Diese Amtszeit war maßgeblich auch durch strategische Entscheidungen im Rahmen der Exzellenzinitiative bzw. Exzellenzstrategie von Bund und Ländern geprägt; und die Exzellenzstrategie beeinflusst letztlich auch das Ende meiner Amtszeit. Als im Jahre 2019 die Frage aufgeworfen wurde, ob ich nach Auslaufen meiner zweiten Amtszeit im Jahre 2020 nicht auch weiterhin zur Verfügung stehen sollte, damit nicht mitten im Prozess der Exzellenzbewerbung eine neue Rektorin oder ein neuer Rektor gewählt werden müsste, habe ich mich überzeugen lassen, dass es für die Universität gut sei, zunächst noch „an Bord“ zu bleiben. Den internationalen Gutachtern, die über die Zukunft Tübingens als Exzellenzstandort entscheiden mussten, sollte ein deutliches Signal der Kontinuität geben werden. Doch im Jahre 2022 wird all das erreicht sein, was es damals zu erreichen galt: Tübingen ist als eine der erfolgreichsten Universitäten Deutschlands aus dem Wettbewerb hervorgegangen. Die neue Tübinger Strategie mit ihren zahlreichen vielversprechenden Impulsen ist inzwischen implementiert und wird Schritt für Schritt umgesetzt. Und: Die Universität Tübingen wird aufgrund ihrer vielfältigen Exzellenz ihren Erfolgspfad auch unter einer neuen Führung weiterverfolgen können.
In dieser Situation darf man als Rektor nicht nur an die Weitergabe des Amtes denken, man muss es! Denn auch wenn die Exzellenzstrategie jetzt in längeren Zyklen läuft als die frühere Exzellenzinitiative, muss sich die Universität Tübingen schon in naher Zukunft für die nächste Runde des Wettbewerbs rüsten. Eine neue Rektorin oder ein neuer Rektor muss dann in der Lage sein, auch schwierige oder konfliktträchtige Entscheidungen zu treffen, gestützt auf ein fundiertes Wissen um die Potentiale der Universität. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Weichen für die Weitergabe des Staffelstabs zu stellen.
In den kommenden Monaten liegt es nun an den Gremien, die notwendigen Schritte einzuleiten. In Kürze wird eine Findungskommission gebildet, das Amt wird öffentlich ausgeschrieben und Anfang 2022 werden Senat und Universitätsrat voraussichtlich wählen. Den Gremien der Universität wünsche ich schon heute eine glückliche Hand. Denn die Entscheidung über die künftige Rektorin oder den künftigen Rektor wird von großer Bedeutung für die Universität Tübingen sein.
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Ihr
Professor Dr. Bernd Engler, Rektor