Gutachten für ein Auslandsstudium

Bitte beachten Sie:

Sämtliche Gutachtenwünsche werden nur bearbeitet, wenn Sie diese mindestens drei Wochen vor Abgabetermin an uns herantragen.
Kalkulieren Sie zudem eventuelle Schließungen des Lehrstuhls und sonstige Ausfallzeiten, welche unter Aktuelles angekündigt werden, hierbei mit ein.

An das Dezernat für Internationale Angelegenheiten:
Für englischsprachige Gutachten gerichtet an das Dezernat für Internationale Angelegenheiten lesen Sie bitte die folgende Anleitung durch:

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Dezernats für Internationale Angelegenheiten und das dort herunterzuladende aktuelle Formular.

Für Stipendien:
Kommen Sie hierzu frühzeitig direkt in die Sprechstunde von Herrn Prof. Dr. Neus.
Bearbeiten Sie vorab bitte das folgende Blatt und kommen Sie dann zusammen mit Ihren Unterlagen (Lebenslauf, Noten-Transcript) vorbei: