Institut für Politikwissenschaft

Informationen zu Prüfungsablauf und -anforderungen

1. Magister Hauptfach/Erstes Hauptfach Politikwissenschaft

a. Prüfungsamt

Prüfungsamt für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft ist das

Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Haußerstr. 11
72074 Tübingen

Tel. 07071/2976856
E-Mail s08infospam prevention@uni-tuebingen.de
Sprechstunden: Di, Do 9-11.30 Uhr; Mi 14-16.30 h

b. Anmeldung zur Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen, d.h. an den Dekan der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften; das entsprechende Formular bekommt man beim Dekanat in der Haußerstraße 11. Im Antrag sollten für jedes Prüfungsfach ein erster und ein zweiter Fachprüfer vorgeschlagen werden, im ersten Hauptfach müssen beide Prüfer unbedingt angegeben werden; mit diesen sollte man selbstverständlich vorher gesprochen haben.

Dem Antrag sind beizufügen:

Unmittelbar nach der Meldung zur Magisterprüfung bekommt der erste Fachprüfer vom Dekanat die Anfrage zur Meldung des Magisterarbeitsthemas.

c. Magisterarbeit

Der erste Fachprüfer für das Hauptfach bzw. erste Hauptfach stellt nach der Zulassung zur Magisterprüfung innerhalb eines Monates das Thema für die Magisterarbeit. Vor der Themenstellung findet eine Besprechung mit dem Bewerber/der Bewerberin statt. Prüfungsberechtigte Gutachter für die Magisterarbeit sind alle Professoren (auch Honorar-Professoren) sowie alle nicht-professoralen Lehrende des Instituts für Politikwissenschaft, denen von der Fakultät das Prüfungsrecht zugesprochen wurde.

Die Magisterarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen und soll einen Umfang von etwa 100 Seiten haben. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Arbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Magisterarbeit ist mit einer Erklärung des Studierenden zu versehen, daß er/sie die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Magisterarbeit ist fristgemäß beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in drei Exemplaren (also im Dekanat) abzuliefern.

Die schriftlichen Gutachten sollten innerhalb von vier Wochen nach Übermittlung der Magisterarbeit erstellt werden. Wird die Magisterarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet, so ist der Bewerber zu den anderen Prüfungsteilen zugelassen.

d. Schriftliche Prüfung

In jedem Fach ist je eine Klausurarbeit anzufertigen. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt je vier Stunden. Für jede Klausurarbeit werden drei Themen zur Wahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist. Die Themen werden vom ersten Fachprüfer des jeweiligen Prüfungsfaches im Benehmen mit dem zweiten Fachprüfer gestellt; sie dürfen nicht im thematischen Bereich der Magisterarbeit liegen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit dem ersten Fachprüfer über den Themenbereich der Klausur zu sprechen. Der erste Fachprüfer muß nicht notwendigerweise mit dem Gutachter der Magisterarbeit identisch sein, auch wenn dies weitgehend üblich ist. Der zweite Fachprüfer muß ebenfalls nicht notwendigerweise mit dem Zweitgutachter der Magisterarbeit identisch sein.

e. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird von den zwei Fachprüfern des jeweiligen Prüfungsfaches abgenommen. Die mündliche Prüfung dauert in den Hauptfächern 60 Minuten, in den Nebenfächern 30 Minuten. Die mündliche Prüfung kann mit zwei Teilnehmern durchgeführt werden. In diesem Fall dauert die Prüfung in den Hauptfächern mindestens 90, höchstens 120 Minuten und in den Nebenfächern mindestens 45, höchstens 60 Minuten.

Die Reihenfolge der Prüfungen in den einzelnen Fächern nach Fertigstellung der Magisterarbeit ist beliebig. Innerhalb der Prüfungsfächer findet die Klausur stets vor der mündlichen Prüfung statt. Die letzte Prüfungsleistung muß spätestens sechs Monate nach dem Tag des Abschlusses des Begutachtungsverfahrens der Magisterarbeit erbracht werden.

f. Prüfungsanforderungen

Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und zeitgenössische Probleme der Politikwissenschaft zu ananlysieren und kritisch zu beurteilen.

Inbesondere wird erwartet:

Bereich I: Systemanalyse

Vertiefte Kenntnisse verschiedener politischer Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und Legitimation, ihrer Organisationsstruktur (bes. ihrer Rechts- und Verfassungsordnung) und ihrer politischen Kultur.

Schwerpunkt: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland und entweder das politische System eines anderen Staates oder ein Sachproblem im internationalen Vergleich.

Prüfungsgebiet 1: BRD

Prüfungsgebiet 2: Ausländisches politisches System oder Sachproblem im internationalen Vergleich

Bereich II: Internationale Politik (einschl. Friedens- und Konfliktforschung)

Vertiefte Kennntnisse aus dem Bereich der internationalen Beziehungen. Der Nachweis erfolgt vorwiegend in einem Schwerpunkt, der ein Problem der zwischenstaatlichen oder zwischengesellschaftlichen Beziehungen oder der internationalen Organisationen oder der Außenpolitik eines Landes betrifft.

Prüfungsgebiet 3: Internationale Beziehungen

Bereich III: Politische Theorie

Vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich der politischen Theorie und ihrer Geschichte. Der Schwerpunkt kann entweder ein Vertreter der klassischen oder zeitgenössischen politischen Theorie sein oder ein relevanter Theorieansatz oder eine wissenschaftstheoretische Problematik.

Prüfungsgebiet 4: Politische Theorie (Klassiker oder Problem)

Prüfungsgebiet 5 (freie Wahl)

Prüfungsgebiet 6 (freie Wahl)

Vertiefte Kenntnisse in zwei weiteren politikwissenschaftlich relevanten Schwerpunkten.

Eines der sechs Prüfungsgebiete ist durch die Klausurarbeit abzudecken. Die verbliebenen fünf Prüfungsgebiete (ohne das in der Klausur bearbeitete Thema) sind Gegenstand der mündlichen Prüfung.

g. Bewertung der Leistungen

Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn die ungerundeten Fachnoten in allen Prüfungsfächern mindestens "ausreichend" (4,0) lauten.

Bei der Bildung der Gesamtnote wird die Note der Magisterarbeit zweifach, die Fachnote in jedem Hauptfach zweifach und die Fachnote in jedem Nebenfach einfach gewichtet.
Bei der Bildung der Teilprüfungs-, Fach- und Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

2. Magister Nebenfach Politikwissenschaft

a. Allgemeines

Das Magisterprüfungsverfahren wird grundsätzlich durch einen Prüfungsausschuß des zuständigen Dekanates des jeweiligen Hauptfaches geleitet. Von dort bekommen Sie alle relevanten Unterlagen und die jeweilige Magisterprüfungsordnung Ihres Fachbereiches.

Im Normalfall benötigen Sie einen Nachweis, der bestätigt, daß Sie alle durch die Prüfungsordnung verlangten Leistungen im Fach Politikwissenschaft erbracht haben. Eine solche Bescheinigung bekommen Sie (unter Vorlage Ihres Zwischenprüfungszeugnisses und der zwei geforderten Hauptseminarscheine) vom Dekanat des Fachbereichs Sozial- und Verhaltenswissenschaften ausgestellt. Einige Dekanate verlangen für diesen Nachweis die Verwendung ihres eigenen Vordruckes, den Sie ggf. in jeweiligen Dekanat besorgen und mitbringen müssen.

Verlangt werden folgende Hauptseminarscheine:

  1. Analyse des politischen Systems der BRD oder eines anderen politischen Systems
  2. Internationale Beziehungen oder Politische Theorie
b. Klausur und mündliche Prüfung

Die Dauer für die Anfertigung der Klausurarbeit beträgt vier Stunden. Der erste Fachprüfer stellt im Benehmen mit dem zweiten Fachprüfer drei Themen zur Wahl. Die mündliche Prüfung wird von den zwei Fachprüfern abgenommen; ihre Dauer beträgt 30 Minuten, bei zwei Teilnehmern mindestens 45 Minuten, höchstens 60 Minuten.

c. Prüfungsanforderungen

Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und zeitgenössische Probleme der Politikwissenschaft zu analysieren und kritisch zu beurteilen.
Im Nebenfach werden ferner erwartet:

Bereich I: Systemanalyse

Kenntnisse verschiedener politischer Systemtypen (BRD und ein weiteres, vgl. oben unter Mag. HF)

Prüfungsgebiet 1: BRD

Prüfungsgebiet 2: Ausländisches politisches System oder Sachproblem im internationalen Vergleich

Bereich II: Kenntnisse aus dem Bereich der internationalen Beziehungen (vgl. oben)

Prüfungsgebiet 3: Internationale Beziehungen

Bereich III: Kenntnisse aus dem Bereich der politischen Theorie und ihrer Geschichte (vgl. oben)

Prüfungsgebiet 4: Politische Theorie (Klassiker oder Problem)

Aus diesen Bereichen setzen sich die Themenstellungen für die Klausur und die mündliche Prüfung zusammen (vgl. oben).

Die Fachprüfung gilt als bestanden, wenn die ungerundete Fachnote mindestens "ausreichend" (4,0) lautet.