Center for Plant Molecular Biology

ZMBP NEWS

05.08.2026

Replik zum Interview von Prof. Katja Tielbörger zur Reform der EU-Gentechnikgesetze


von Prof. Klaus Harter

 

Frau Prof. Tielbörgers Interview zur Reform des EU-Gentechnikrechts im Newsletter Tübingen aktuell Nr. 03/2026 bedarf in mehreren Punkten einer fachlichen Richtigstellung. Wie Frau Tielbörger richtig anmerkt, werden Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (NGT) erzeugt wurden, künftig unterschiedlich reguliert: Die Verordnung unterscheidet zwischen NGT1- und NGT2-Pflanzen. Ihre Aussage, dass allein die Zahl der Veränderungen entscheidend für die Einordnung sei (20 Mutationsstellen pro NGT1-Genom), ist so jedoch nicht richtig. Tatsächlich berücksichtigt die Verordnung sowohl Anzahl als auch Art der genetischen Veränderungen: NGT1-Pflanzen umfassen ausschließlich Veränderungen, die auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen können. Pflanzen mit weitergehenden Veränderungen bleiben als NGT2 der EU-GVO-Risikobewertung unterstellt.
20 Mutationen erscheinen hoch, sind im Vergleich zu konventionellen Züchtungsmethoden aber gering: Bestrahlungsmutagenese erzeugt tausende, Hybridisierung Millionen Mutationen, ohne dass die Pflanzen einer EU-GVO-Risikoprüfung unterliegen – diese durchlaufen stattdessen reguläre Zulassungsverfahren. Rund 80 % der heutigen Nutzpflanzensorten haben übrigens eine Bestrahlungs- oder chemische Mutagenese durchlaufen.

Im Gegensatz zur Behauptung von Frau Tielbörger, dass „diese [NGT1-/NGT2-] Einteilung nichts darüber aussagt, welche Eigenschaften eine Pflanze hat und wie sie sich in der Umwelt verhält“, trifft die Verordnung sehr wohl eine Aussage darüber: Sie reguliert für NGT1-Sorten nämlich nicht mehr die Entstehungstechnologie (process-based regulation), sondern die Eigenschaften der Sorte und ihrer Produkte (product-based regulation) – wie international bereits mehrheitlich üblich. Wer die ökologische Perspektive stärker gewichten will, sollte diesen product-based Ansatz entsprechend ergänzen und konsequent auf alle neuen Sorten ausweiten – ob nun NGT1 oder konventionell gezüchtet.

Frau Tielbörgers Aussage, die „Molekularbiologie untersuche lediglich Vorgänge auf Gen- und Proteinebene“, ist unzutreffend: Die Molekularbiologie stellt vielmehr den kausalen Zusammenhang zwischen Genfunktion und Phänotyp her und identifizierte rückblickend jene Gene, die die erste Grüne Revolution ermöglichten. Dieses Wissen bildet die wissenschaftliche Grundlage jeder NGT1-Züchtung und anderer moderner Züchtungsmethoden.

Auch überrascht mich ihre Aussage, dass „sie überrascht sei, dass die neue Regelung nicht nur für Nutzpflanzen gilt, sondern grundsätzlich für alle Pflanzenarten, also auch für Wildpflanzen“: Alle Kulturpflanzen stammen von Wildpflanzen ab. Neu sind Geschwindigkeit und Präzision der NGT1-Züchtung, nicht ihre prinzipielle Andersheit. So lassen sich Eigenschaften wie Ertrag oder Inhaltsstoffqualität nun in wenigen Jahren statt Jahrzehnten mit Wildpflanzen-Eigenschaften wie Trockentoleranz oder Krankheitsresistenz kombinieren – ein Vorteil angesichts des raschen Klimawandels. Auch bei polyploiden Arten wie Weizen ermöglicht NGT1 um Jahrzehnte schnellere Merkmalsveränderungen, etwa die Züchtung von Gluten-reduziertem Weizen, bei der europäische Forschungsgruppen weltweit führend sind.

Ebenso werden keine „neuen Organismen" ausgebracht: NGT1-Sorten besitzen veränderte Allele vorhandener Gene, wie sie auch natürlich entstehen. Ein Hektar Weizenfeld mit 10 t Ertrag weist beispielsweise pro Erntezyklus rund 20 Mrd. natürlich entstandene Mutationen in den Körnern auf; wird ein Teil des Saatguts wiederverwendet, „kontaminieren“ Millionen davon die Umwelt.
Vergleichbare Zahlen gelten für Raps. Um Frau Tielbörgers Senfölglykosid-Beispiel aufzugreifen: Seit Ende der 1970er Jahre wurden Rapssorten mit niedrigem Gehalt im Samen gezüchtet (00-Raps), die allesamt auf natürliche Mutationen zurückgehen; dank der Molekularbiologie kennen wir die verantwortlichen Allele. 00-Raps zeigt, dass sich ein problematischer, pflanzlicher Sekundärstoff züchterisch deutlich reduzieren lässt, ohne gravierende ökologische Nachteile im Anbau hervorzurufen.

Da der Biolandbau – wissenschaftlich kaum begründbar – von der neuen NGT1-Regelung ausgenommen bleibt und NGT1-Produkte nicht als bioorganisch vermarktet werden dürfen, steht der „Diversifizierung der Landwirtschaft“ weiterhin nichts im Wege. Eine Ausweitung des Biolandbaus ohne züchterische Innovation schafft jedoch neue Probleme: So kann etwa der Gluten-reduzierte
Weizen nicht als bioorganisch vermarktet werden, selbst wenn er so angebaut wurde. Dass sich die neuen Technologien in der Praxis bewähren, zeigen zahlreiche außerhalb der EU bereits zugelassene NGT1-Sorten mit verbesserter Produktqualität oder Stresstoleranz – sie sind alles andere als nur „hypothetische Verheißungen".
Letztendlich muss die moderne Pflanzenzüchtung pragmatische Lösungen entwickeln, die unter den realen Bedingungen der Landwirtschaft in Europa tatsächlich umsetzbar sind.