Bewerbungsverfahren für einen ERASMUS Studienplatz
1. Allgemeine Informationen einholen | Verantwortliche |
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Die Studierenden sollten sich circa 12 Monate vor Beginn Ihres Auslandsstudiums über den Ablauf des ERASMUS+ Studienaufenthalts bei der ERASMUS+ Hochschulkoordinatorin informieren. Ausführliche Informationen gibt es auch online unter: http://www.uni-tuebingen.de/international/studieren-im-ausland/erasmus.html | Hochschulkoordinatorin: Dr. Kordula Glander Wilhelmstraße 9 Tel.: 07071 / 29-77732 E-Mail: k.glanderspam prevention@uni-tuebingen.de |
Bitte nehmen Sie bei Fragen frühzeitig vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts mit der Fachkoordinatorin des Instituts für Erziehungswissenschaften Kontakt auf und informieren Sie sich über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die Fristen der Nominierung und Bewerbung. Zu Beginn des Wintersemesters gibt es am Institut für Erziehungswissenschaften eine Informationsveranstaltung für Erasmus-Interessierte. Der Termin dafür wird rechtzeitig bekannt gegeben. | Fachkoordinatorin am Institut für Erziehungswissenschaft: Deborah Nägler Münzgasse 26, Raum 307 Tel.: 07071 / 29-78318 E-Mail: erasmusspam prevention@ife.uni-tuebingen.de |
Als Informationshilfe sind Erfahrungsberichte anderer Studierenden über die Seite Studieren im Ausland/Erfahrungsberichte (http://www.uni-tuebingen.de/international/studieren-im-ausland/erfahrungsberichte.html) zu erreichen, indem Sie dort nach auszuwählenden Kriterien (Programm, Studienfach, Kontinent, Land, Hochschule) suchen. | BewerberInnen |
2. Bewerbung um eine Nominierung für einen ERASMUS Studienplatz | Verantwortliche |
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Auswahl der Gasthochschule, siehe Partnerhochschulen des Instituts für Erziehungswissenschaften oder anderer Fachbereiche | BewerberInnen |
Bewerbung um die Nominierung für einen ERASMUS+ Studienplatz bei der Fachkoordinatorin bis zum 01.März für einen Auslandsaufenthalt im nächsten akademischen Jahr (Aktuelles Formular auf dieser Seite) | BewerberInnen |
Bescheid über die Nominierung durch die Fachkoordinatorin und Infoveranstaltung für die nominierten BewerberInnen (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben). Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über Ihre Zulassung oder Ablehnung von der Gasthochschule getroffen wird. In den meisten Fällen werden unsere Nominierungen jedoch akzeptiert (solange die vereinbarte Zahl von Studierenden nicht überschritten wird). | Fachkoordinatorin |
3. Bewerbung an der Gasthochschule | Verantwortliche |
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Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Die Bewerbungen werden meistens über ein Onlineportal der jeweiligen Gasthochschule gesteuert. An manchen Gasthochschulen kann dies aber auch variieren. Erforderlich sind für die Bewerbung i. d. R.:
| BewerberInnen |
4. Beantragung des Mobilitätsstipendiums | Verantwortliche |
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Nachdem die Bewerbung an der Gasthochschule erfolgreich war, können Sie beim Dezernat V - International Office online den Antrag für das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium stellen. Link zur Online-Bewerbung für das Mobilitätsstipendium Folgende Unterlagen müssen Sie für die Beantragung des Mobilitätsstipendiums bei Frau Maricela Kurz im Dezernat V für Internationale Angelegenheiten einreichen:
Abgabefristen 30. Juni für das Wintersemester 30. November für das Sommersemester | BewerberInnen Hochschulkoordinatorin Fachkoordinatorin ERASMUS Mobilitätsstipendium Studierende Maricela Kurz Wilhelmstraße 9, Raum 119 Tel.: 07071·/ 29-76450 E-Mail: maricela.kurzspam prevention@uni-tuebingen.de |
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren (Fristen, Formulare, Abläufe) entnehmen Sie bitte den Seiten des Dezernat V - International Office.