Der erste Schritt besteht darin Kontakt zu einem Professor/einer Professorin der Universität aufzunehmen, bzw. sich auf eine der freien Promotionsstellen in bestimmten Forschungsverbünden zu bewerben.
Wenn Sie eine/n Betreuer/in gefunden haben, besteht der zweite Schritt darin, die Zulassung der Fakultät durch das zuständige Promotionsbüro zu beantragen.
Weitere Details und Infos - insbesondere zu den ersten beiden Schritten - finden Sie bei der Graduiertenakademie.
Nach der Zulassung immatrikulieren Sie sich in einem dritten Schritt. Dazu reichen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail beim Studiensekretariat ein:
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und einer Kontonummer, auf die Sie den Semesterbeitrag überweisen müssen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihren Studierendenausweis und Ihre zentralen Zugangsdaten per Post. Weitere infos finden Sie hier.
Seit 30. März 2018 müssen sich Promovierende gemäß § 38 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikulieren, nachdem sie an der Fakultät als Doktorand*in angenommen wurden.
Ausnahmen:
Sie haben einen Promotionsplatz an der Universität Tübingen bekommen und planen Ihren Aufenthalt?
Das Welcome Center der Universität Tübingen unterstützt Sie bei allen nicht-akademischen Angelegenheiten – mit Informationen vom Visum bis zur Wohnungssuche.
Eine zentrale Informationsplattform für Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität Tübingen bietet die Graduiertenakademie.