Muss ich zu jeder Vorsorge ein Ableitungsformular mitbringen?
Zu jedem Vorsorgetermin, unabhängig ob es sich um eine Erst- oder Folgevorsorge handelt, müssen Beschäftigte das aktuelle, von Vorgesetzten ausgefüllte Ableitungsformular mitbringen.
Vorsorgetermine für Folgevorsorgen sowie Beratungstermine können per Videosprechstunde durchgeführt werden. Sofern der Wunsch einer Videosprechstunde bei der Online-Terminvergabe nicht abgefragt wird, informieren Sie uns gerne kurz vorab per E-Mail.
Welche Impfungen kann ich in der Ambulanz erhalten?
Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Polio
Hepatitis A
Hepatitis B
Masern-Mumps-Röteln
Windpocken (Varizellen)
Tollwut
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
COVID-19 (nur im Rahmen von Impfaktionen)
Grippe (Influenza)
Pneumokokken
Gürtelrose (Herpes zoster)
Reiseimpfungen
Gelbfieber
Japanische Enzephalitis
Meningokokken
Cholera
Typhus
Dengue
Hinweis zur Kostenübernahme von Schutzimpfungen: Sollten außerhalb des beruflichen Kontextes Schutzimpfungen indiziert bzw. gewünscht sein, können diese über die gesetzliche Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet werden.
Für meinen Approbationsantrag benötige ich einen ärztlichen Beleg über eine bestandene gesundheitliche Eignung. Erhalte ich eine solche Bescheinigung in der Ambulanz?
Ärztliche Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung wie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet“ stellen wir Ihnen in unserer Ambulanz nicht aus. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin.