Uni-Tübingen

Ich habe eine Frage. An wen kann ich mich wenden?

Vorzugsweise richten Sie Ihre Anfrage an uns per E-Mail an ambulanz.arbeitsmedizinspam prevention@med.uni-tuebingen.de oder an betriebsarztspam prevention@uni-tuebingen.de. Telefonisch sind wir erreichbar unter +49 7071 29-87092.

Wo kann ich einen Termin vereinbaren?

Ich benötige einen kurzfristigen Termin und im Online-Kalender sind keine Termine verfügbar. Wo kann ich mich hinwenden?

Sie können sich mit einer kurzfristigen Terminanfrage an uns telefonisch unter +49 7071 29-87092 oder per E-Mail an ambulanz.arbeitsmedizinspam prevention@med.uni-tuebingen.de wenden.

Ich arbeite am UKT. Bin ich hier richtig?

Für Mitarbeitende des UKT ist der Betriebsärztliche Dienst des UKT in der Calwerstraße zuständig.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Die Unterlagen, welche Sie zu Ihrem Termin mitbringen sollen, erhalten Sie in der Bestätigungs- und Erinnerungs-E-Mail nach Ihrer Terminvereinbarung.

Wo erhalte ich das Ableitungsformular?

Das ausgefüllte Ableitungsformular erhalten Beschäftigte von ihren Vorgesetzten.
Zum Ableitungsformular mit Anwenderinformationen – FAQ

Muss ich zu jeder Vorsorge ein Ableitungsformular mitbringen?

Zu jedem Vorsorgetermin, unabhängig ob es sich um eine Erst- oder Folgevorsorge handelt, müssen Beschäftigte das aktuelle, von Vorgesetzten ausgefüllte Ableitungsformular mitbringen.

Können Termine auch online durchgeführt werden?

Vorsorgetermine für Folgevorsorgen sowie Beratungstermine können per Videosprechstunde durchgeführt werden. Sofern der Wunsch einer Videosprechstunde bei der Online-Terminvergabe nicht abgefragt wird, informieren Sie uns gerne kurz vorab per E-Mail.

Ich hatte einen Arbeitsunfall. Was muss ich tun?

1. Vorgesetzten informieren

2. Eintrag in das Verbandbuch

3. Unfallanzeige über Studierendenwerk, Personalabteilung oder D-Arzt bzw. außerhalb von Tübingen: D-Arzt-Suche bei der DGUV

4. Medizinische Fakultät: Unfallanzeige über das UKT-Portal

Alle Termine für Impfaktionstage sind ausgebucht. Kann ich trotzdem eine Impfung erhalten?

Termine für Impfungen (außer gegen COVID-19) können auch außerhalb unserer Impfaktionstage online vereinbart werden.

Welche Impfungen kann ich in der Ambulanz erhalten?

  • Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Polio
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Masern-Mumps-Röteln
  • Windpocken (Varizellen)
  • Tollwut
  • FSME  (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • COVID-19 (nur im Rahmen von Impfaktionen)
  • Grippe (Influenza)
  • Pneumokokken
  • Gürtelrose (Herpes zoster)
  • Reiseimpfungen
    • Gelbfieber
    • Japanische Enzephalitis
    • Meningokokken
    • Cholera
    • Typhus
    • Dengue

Hinweis zur Kostenübernahme von Schutzimpfungen: Sollten außerhalb des beruflichen Kontextes Schutzimpfungen indiziert bzw. gewünscht sein, können diese über die gesetzliche Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet werden.

Für meinen Approbationsantrag benötige ich einen ärztlichen Beleg über eine bestandene gesundheitliche Eignung. Erhalte ich eine solche Bescheinigung in der Ambulanz?

Ärztliche Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung wie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet“ stellen wir Ihnen in unserer Ambulanz nicht aus. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin.