Kohlendioxid, fest (Trockeneis) muss zum Lufttransport in Verpackungen angeboten werden, die so gestaltet und beschaffen sind, dass Kohlendioxidgas entweichen kann, um einen Druckanstieg zu verhindern, der die Verpackung zerstören könnte.
Das Nettogewicht des Trockeneis muss auf der Außenseite des Packstücks angegeben sein.
Beim Transport auf der Straße unterliegt Trockeneis nicht den Bestimmungen des ADR, stellt also kein Gefahrgut dar!