Als Transportverpackung ist nur eine kistenförmige, zusammengesetzte Verpackung zu verwenden, die den Anforderungen der Verpackungsvorschrift 650 entspricht. Der Versand muss als Maxibrief erfolgen.
Die Außenverpackung muss wenigstens auf einer Fläche eine Mindestabmessung von 100 x 100 mm und eine Höhe von mindestens 30 mm aufweisen.